Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 565 Views | 22.02.2016 | 20:00 Uhr
geschrieben von Marcel Vater

Stromio GmbH (Kaarst)

Stromio antwortet auf Sonderkündigung wg. Preiserhöhung nicht

Bestell-/Kundennummer: 122443344

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

mit der Jahresabrechnung 2015, haben sie ohne Preisanpassungsschreiben den Bruttobetrag einer kWh für das Verbrauchsjahr 2016 um 5,19% erhöht.

Diese Preiserhöhung ist versteckt in dem letzten Absatz auf der letzten Seite nachzulesen, was einen direkten Vergleich mit dem vertraglich vereinbarten Preis sehr schwer macht. Ich habe daher wegen Preiserhöhung von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und am 22.01.2016 Vorab per Mail und danach per Einschreiben die Kündigung ausgesprochen. Der Rückschein bestätigte mir den Erhalt meiner Kündigung am 27.01.2016.

Auch ein am 05.02.2016 geführtes Gespräch, mit der Hotline Ihres "Kundenservice" um den Aktuellen Stand meiner Kündigung zu erfahren und meiner Bitte um Zusendung einer Kündigungsbestätigung verlief sehr anstrengend da Ihre Mitarbeiterin offensichtlich Defizite mit der deutschen Sprache hatte. Vielmehr legte Ihre Mitarbeiterin irgendwann unvermittelt einfach auf. Somit führte dieses Gespräch zu keiner Lösung meines Problems.

Somit habe ich bis heute (18.02.2016) keine Kündigungsbestätigung geschweige denn irgendwelche Informationen zu meinem Anliegen von Ihnen erhalten.

Eine Email von mir vom 05.02.16 bleib auch bis heute unbeantwortet!

Ich fordere die Stromio GmbH auf, mir eine Kündigungsbestätigung zuzusenden und sich für Ihre Mitarbeiterin und deren Verhalten zu entschuldigen (Gespräch wurde lt. der Mitarbeiterin aufgezeichnet)!

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Sonderkündigung zum 01.02.2016 anzuerkennen und zu bestätigen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.02.2016 | 08:39
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


06.03.2016 | 09:50
von Marcel Vater noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Also eines Vorweg:
Ich kann jeden Kunden von Stromio wenn er Probleme mit diesen Anbieter hat, raten seinen Fall gleich öffentlich zu machen. Anders ist bei dieser Firma einfach nicht möglich Antworten zu bekommen. Kundeservice 6-
In meinem Fall wurde der Preisanstieg mit einer Erhöhung der EEG Umlage begründet Dazu folgende Begründung der Stromio GmbH
"Die Preisveränderung zum 01.01.2016 resultiert aus staatlichen Erhöhungen, welche wir lediglich 1 zu 1 an Sie weitergeben.

Der Gesetzgeber hat hier eine Erhöhung der Umlagen um insgesamt 0,71519 Ct/kWh beschlossen.

Auf der Grundlage dessen hat sich Ihr Arbeitspreis von 22,44 Ct/kWh auf 23,16 Ct/kWh angepasst.

Selbstverständlich können Sie die Höhen der hoheitlichen Belastungen jederzeit bei der Bundesnetzagentur erfragen.

Die Weitergabe der vom Gesetzgeber beschlossenen Umlagenerhöhung ist nach unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Vertragsbestandteil sind, zulässig.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Sie mit Ihrer Bestellung vom 01.12.2013 zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

Die anerkannte Weitergabe hoheitlicher Belastungen schließt ein Sonderkündigungsrecht aus. "

Soviel Dazu. Das es bereits in der Vergangenheit mehrere Urteile zugunsten der Verbraucher gab wird von der Stromio GmbH totgeschwiegen ausser ein Aktuell noch laufendes Verfahren wo natürlich die Stromio GmbH die Beklagten sind :-) Dazu wie folgt die Antwort von Stromio
"Wie Sie bereits selbst unter Absatz c) vermerkt haben, ist das von Ihnen zitierte Urteil nicht rechtskräftig. Das Urteil stellt lediglich eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf dar, gegen die die Stromio GmbH beim Oberlandesgericht Düsseldorf Berufung eingelegt hat.

Einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages werde ich daher ohne Rechtsgrundlage weiterhin nicht zustimmen. Somit hat die aktuelle Laufzeit Bestand. Sofern also Ihrerseits der Wunsch einer Kündigung zum 31.12.2016 besteht, senden Sie uns bitte ein Kündigungsschreiben mit Ihrer Unterschrift bis spätestens zum 19.11.2016 zu. "
Und der Hammer kommt jetzt erst: Es wurde in der Vergangenheit eine Tarifanpassung seitens der Stromio GmbH in zu einem viel zu hohen Preis als vertraglich Vereinbart durchgeführt, welchen ich natürlich mit dem 14-tägigen Widerrufsrecht widersprochen habe. Wobei für Stromio die Frist immer mit der Kontaktaufnahme beginnt und nicht mit der Zustellung der Dokumente. Wenn Stromio also eventuell 14-Tage braucht um eine Information zu versenden kann es nach deren Auffasung schon möglich sein sein Widerrufsrecht zu verwirken. Dazu Stromio: "Abschließend weise ich darauf hin, dass wir vorab bereits einen Tarifwechsel gewährt werden haben. Diesen haben Sie per E-Mail vom 19.01.2016 beantragt, allerdings nach der entsprechenden Umstellung vom 22.01.2016 am 05.02.2016 widerrufen. Aus Kulanz haben wir im Nachgang wieder die ursprünglichen Vertragskonditionen eingestellt. Diese sind nunmehr bindend. "
Wahnsinn! Aus "KULANZ" wurde mein Widerspruch anerkannt.

Ich kann auch nicht nachvollziehen wie die ganzen Fälle hier zufriedenstellend gelöst wurden. Schon aus der Formulierungen der Antworten ist ersichtlich, dass die Stromio GmbH gar nicht bereit ist sich mit Ihren Kunden auseiander zu setzen geschweige denn an irgendeiner Lösungsfindung interessiert ist.So soll sich Bitte jeder ein Bild dieses Anbieters machen.




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