Durch Fuxx-Die Sparenergie gelöste Beschwerde. | 463 Views | 10.02.2017 | 16:57 Uhr
geschrieben von Willi Müller

Fuxx-Die Sparenergie GmbH (Hamburg)

Vertragswidrige Umstellung auf Überweisung

Bestell-/Kundennummer: GF3008105114

Nachdem ich meinen laufenden Stromvertrag fristgerecht gekündigt habe, wurde mir das Lastschriftverfahren sofort ohne Angabe eines Grundes gekündigt, per Telefon und Email habe ich leider keine Reaktionen bekommen. Ab sofort soll ich meine monatlichen Abschläge selber per Überweisung erbringen. Bisher verlief der Vertrag von beiden Seiten sehr positiv, leider ist diese Regelung nach Kündigung nicht nur sehr ärgerlich und unverständlich, sondern auch rechtswidrig! Sollte es zu keiner Änderung zurück auf Lastschrift, wie vertraglich geregelt kommen, muss ich leider meinen Anwalt einschalten und die Fuxx-Sparenergie als negativ beurteilen. Ich hoffe auf ein Versehen von Seiten der Fuxx-Sparenergie!

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Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie GmbH: Wiederaufnahme des Lastschriftverfahrens bis Laufzeitende


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.02.2017 | 16:57
Firmen-Antwort von: Fuxx-Die Sparenergie GmbH
Abteilung: Leitung Kundenservice

Lieber Kunde,

wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Fuxx Service-Team

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Kommentare und Trackbacks (5)


10.02.2017 | 17:53
von Wolfgang Bader | Regelverstoß melden
Die Koppelung zw. Kündigung und Abbuchung könnte in der AGB festgehalten sein. Hatte selbst anno dunnemal bei ARCOR so einen Fall. Nach Kündigung dort wurde der Betrag des letzten Abomonats nicht mehr abgebucht, was mir zunächst nicht auffiel. Auffällig war aber dann, dass sich gleich -ohne Mahnschreiben -ein Inkassobüro bei mir meldete. Diese eine negative Erfahrung war aber unvereinbar mit den sonstigen positiven mit der leider vom Markt verschwundenen Firma.

10.02.2017 | 17:56
von Horst Richard Schmidt | Regelverstoß melden
Die AGB's sehen in aller Regel vor, dass es dem Stromanbieter freigestellt ist, welche Zahlungsweise vorzunehmen ist.
Der Hintergrund ist der, dass man seitens des Anbieters hofft, dass die Zahlungen ausbleiben.
Bei Ausbleiben der Zahlungen entfällt der Anspruch auf Bonus laut AGB.
Ein einfacher Trick, um sich vor der Auszahlung des Bonus zu drücken.
Den ausgebliebenen Restbetrag holt man sich dann ganz legal über das Mahnverfahren.
Ich empfehle dringend, die restlichen Abschläge per Einzelüberweisung vorzunehmen.

10.02.2017 | 18:33
von ReclaBoxler-7310483 | Regelverstoß melden
Horst Richard Schmidt hat absolut Recht. Das ist die Masche von Fuxx.
Bei mir war es genau so allerdings mit dem Unterschied, dass der Zeitpunkt der Kündigung sich mit der letzten (von 11 Abschlägen) überschnitt und so auch der abgebucht wurde.
Sie forderten mich sogar auf einen 12. Abschlag zu leisten.
Es hat 2 Wochen und etliche Mails gedauert bis die mich mal angerufen haben und mitteilten das es sich um einen Fehler handelte.

PS Die Schlussrechnung habe ich natürlich noch immer nicht erhalten und die 6 Wochen sind um ($40 EnWG). Ich habe denen Heute eine Mahnung mit 10 Tagen Frist gesetzt, Falls Fuxx nicht reagiert oder die Abrechnung Falsch ist (wovon ich mittlerweile ausgehe). Geht die sache dann zum Anwalt.

13.02.2017 | 17:06
von Willi Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Fuxx hat sich noch nicht bei mir gemeldet!


15.02.2017 | 18:39
von Willi Müller gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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