Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 124 Views | 23.02.2018 | 10:56 Uhr
geschrieben von Jochen Steinhauser

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Schlussrechnung, keine Erstattung

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 12.01.2018 ist die Frist zur Erstellung einer Schlussrechnung wegen Vertragsende und der daraus resultierenden Erstattung zu hoher Abschlagszahlungen abgelaufen.

Auf eine Aufforderung zu Rechnungsstellung und Erstattung per E-Mail mit zweiwöchiger Frist zum 21.02.2018 wurde nicht reagiert.

Wenn Sie ein Mahnverfahren noch vermeiden wollen, erstellen Sie die überfällige Schlussrechnung und erstatten Sie das Guthaben bis zum 28.02.2018.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Schlussrechnung und Erstattung Guthaben


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.02.2018 | 10:56
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Herr Steinhauser,

wir haben die Auszahlung Ihres Guthabens und den Versand der Rechnung bereits angewiesen.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


28.02.2018 | 20:56
von Jochen Steinhauser noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrtes BEV-Energie Kundenservice-Team,

innerhalb der verlängerten Frist ist zwar die Schlussrechung eingetroffen, die Erstattung jedoch nicht.

Leider wird jetzt juristische Unterstützung notwendig.

Mit freundlichen Grüßen
Steinhauser


11.03.2018 | 10:19
von Jochen Steinhauser noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach wie vor keine Erstattung.
Nach wie vor keine Reaktion des Kundenservice.


12.03.2018 | 09:30
von Jochen Steinhauser gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eingang der Gutschrift am 12.03.




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