BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Keine Schlussrechnung, keine Erstattung
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 12.01.2018 ist die Frist zur Erstellung einer Schlussrechnung wegen Vertragsende und der daraus resultierenden Erstattung zu hoher Abschlagszahlungen abgelaufen.
Auf eine Aufforderung zu Rechnungsstellung und Erstattung per E-Mail mit zweiwöchiger Frist zum 21.02.2018 wurde nicht reagiert.
Wenn Sie ein Mahnverfahren noch vermeiden wollen, erstellen Sie die überfällige Schlussrechnung und erstatten Sie das Guthaben bis zum 28.02.2018.
Mit freundlichen Grüßen
23.02.2018 | 10:56
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Herr Steinhauser,
wir haben die Auszahlung Ihres Guthabens und den Versand der Rechnung bereits angewiesen.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
innerhalb der verlängerten Frist ist zwar die Schlussrechung eingetroffen, die Erstattung jedoch nicht.
Leider wird jetzt juristische Unterstützung notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Steinhauser
Nach wie vor keine Reaktion des Kundenservice.