Durch STROGON gelöste Beschwerde. | 222 Views | 14.06.2018 | 13:47 Uhr
geschrieben von Kurt Gester

STROGON GmbH (Bonn)

Wenn ich so weit im Rückstand wäre. .

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 45031717511

Bis heute habe ich keine Abrechnung über den zurückliegenden Verbrauchszeitraums vorliegen…

  • … obwohl die gesetzliche Frist für die Rechnungsstellung (6 Wochen) am 12.06. abgelaufen ist.
  • … trotzdem ich auch im Vorfeld mehrfach die bald fällige/nun fehlende Abrechnung schriftlich und telefonisch erinnert/reklamiert habe.
  • …ungeachtet dessen, dass Ihnen alle für die Abrechnung benötigten Daten bereits länger vorliegen (Lt. Aussage des Mitarbeiters Ihrer Hotline).

Da ich aufgrund eines deutlich geringeren Verbrauchs eine insgesamt 4-stellige Zahlung erwarte (Guthaben aus Überzahlung und Neukundenbonus) und bereits 2 Abschläge der nachfolgenden Vertragsperiode in unverminderter Höhe eingezogen wurden, bin ich nicht bereit länger zu warten.

SCHLAGWORTE

Sollte mir auch mit Ablauf des 30.06.2018 keine Abrechnung vorliegen, behalte ich mir darüber hinaus vor, aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) den Versorgungsvertrag mit Ihnen ohne weitere Fristsetzung zu kündigen.

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Meine Forderung an STROGON GmbH: Umgehende Zusendung der Abrechnung. Sofortige Auszahlung des Guthabens inklusive Neukundenbonus, Anpassung der Abschläge.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


28.06.2018 | 09:06
von Kurt Gester gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es ging dann plötzlich sehr schnell. Die Abrechnung war am 15.06. da. Das Geld war am 18.06. auf meinem Konto.




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