Durch Rechtsanwalt Heinz-Achim Jung gelöste Beschwerde. | 177 Views | 03.09.2018 | 10:14 Uhr
geschrieben von Luitgard Geugis

Rechtsanwalt Heinz-Achim Jung (Wiesbaden)

RA verlangt vor Tätigkeit Bargeld!

Bestell-/Kundennummer: Nov.2015 - 3

Unseriös, diese RA ist nicht empfehlenswert! Ein Anwalt, dem die Zulassung entzogen werden sollte!

Wer einen seriösen Anwalt in Wiesbaden sucht, sollte großen Abstand von Hr. Jung nehmen. Dieser verlangt erst einmal Bargeld, bevor er überhaupt einen "Finger krumm macht"! Eine ordnungsgemäße Rechnung wird nicht erstellt, sondern lediglich eine vorsintflutliche Quittung. Bei Finanzbehörden wird dies vermutlich als Steuerbetrug eingestuft?

Jegliche Kontaktaufnahme mit RA Heinz-Achim Jung war bisher erfolglos! Man erreicht stets die Mailbox, E-Mails und SMS werden ignoriert! Ich habe nun die Rechtsanwaltskammer Frankfurt eingeschaltet!

Einem RA, der sich Geld bei seinen Mandanten leihen muss (die Beweise hierfür liegen mir natürlich vor, ebenso die "Schwarzgeldquittungen"), sollte unverzüglich die Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer entzogen werden!

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Meine Forderung an Rechtsanwalt Heinz-Achim Jung: 2.000,00 Euro


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Kommentare und Trackbacks (1)


04.09.2018 | 18:47
von Luitgard Geugis gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zur vollsten Zufriedenheit gelöst!


04.09.2018 | 18:47
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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