82 Views | 18.09.2018 | 12:53 Uhr
geschrieben von Katrin Mating

Bavaria Finanz Service (Strasskirchen)

Bearbeitungsgebühr ohne Kreditvermittlung

Bearbeitungsgebühr ohne Kreditvermittlung der Bavaria Finanz Service – Internetrecht

Ich habe an die Bavaria Finanz Service Oberschneiding per Internet eine Kreditanfrage von 1500,00 Euro gestellt und den Antrag wiederum per Internet signiert. Die Bavaria Finanz Service stellte mir unverbindlich diesen Betrag in Aussicht. Um den Betrag zu erhalten, sollte ich jedoch mit einen Klick ein "Bearbeitungsfenster" via Internet freischalten, unter Berücksichtigung der AGB der Bavaria Finanz Service.

SCHLAGWORTE

Als ich die AGB der Bavaria Finanz Service las, wurde mir schlecht, ich sollte mit der Bavaria Finanz Service einen Vertrag über eine Mindestlaufzeit von mindestens 24 Monaten abschließen, ohne jegliche Kreditzusicherung, mit einer monatlichen Summe von ca. 20,00 Euro. Das tat ich nicht und bat die Bavaria Finanz Service, um Abstand von der Kreditanfrage zu nehmen. Was folgte waren zahlreiche E-Mails von Bavaria Finanz Service, auf die ich nicht mehr reagierte.

Als das Bavaria Finanz Service zur Kenntnis nahm, wurde mir von Bavaria Finanz Service eine Bearbeitungsgebühr von 43,10 Euro per Post zugestellt.

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Ich halte dieses Verhalten für komplett unseriös und musste im Nachhinein ähnliche Berichte von Verbrauchern lesen, z. Bsp. https://www.frag-einen-anwalt.de/Bavaria-Finanz--f285706.html

Nun läuft alles auf ein Inkassoverfahren hinaus und ich musste einen Anwalt einschalten per Rechtsschutzversicherung, da ich derartiges unseriöses Verhalten nicht per Zahlung unterstützen möchte.

In den AGBs der Bavaria Finanz Service steht, dass eine Bearbeitungsgebühr erst "mit erfolgter Vermittlung des Darlehens und dessen Auszahlung fällig" wird.

Ich finde es sehr sträflich, dass ich mich jetzt wegen 43,10 Euro herumärgern muss. Wenn man das bei jeden Kunden macht, kommt man auch auf sein Geld.

Bavaria Finanz Service wirbt im Internet unter Kredit1A. Ich kann Bavaria Finanz Service nicht weiterempfehlen. In der Verbraucherzentrale kann man ebenfalls nichts Gutes über Bavaria Finanz Service lesen.

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Meine Forderung an Bavaria Finanz Service: Rücknahme der Bearbeitungsgebühr von 43,10 Euro


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Kommentare und Trackbacks (2)


18.09.2018 | 19:12
von ReclaBoxler-8580208 | Regelverstoß melden
Also haben Sie tatsächlich nur eine Anfrage gestellt und kein Darlehen abgeschlossen? Da ist es ja von der Bank unverschämt, überhaupt etwas in Rechnung zu stellen.
Außerdem dürfen für Darlehensverträge keine Bearbeitungsgebühren berechnet werden. Das müsste Ihr Rechtsanwalt eigentlich wissen. Darüber gibt es ein Gerichtsurteil, nach dem ich sogar die Bearbeitungsgebühr eines längst ausgelaufenen Kredits zurückgefordert und bekommen habe.
Lassen Sie sich nicht abzocken.

19.09.2018 | 10:51
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Sie müssen sich keinen Anwalt nehmen, nur weil sie Schreiben von Inkassofirmen bekommen. Wenn sie sicher sind, keinen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben, ignorieren sie die Schreiben einfach. Nur in zwei Fällen müssen sie reagieren:

1. Sie erhalten einen Mahnbescheid vom Gericht. Dem widersprechen sie durch entsprechendes Ankreuzen und senden ihn zurück ans Gericht.
2. Bavaria Finanz erhebt Klage vor Gericht und sie werden darüber informiert.

Vorher brauchen sie keinen Anwalt. Sie KÖNNEN einen einschalten, wenn sie sich dadurch besser fühlen und die Kosten dafür aufbringen wollen (oder durch die RSV ersetzt bekommen).



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