Durch VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft gelöste Beschwerde. | 106 Views | 12.11.2018 | 09:27 Uhr
geschrieben von Duka Gabriela

VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG (Bonn)

Abofalle von VNR

Die Tage lag eine Zeitschrift in meinem Briefkasten, was ich als Werbung wahrgenommen habe.

Kurz darauf, am 8.11.2018, habe ich eine Zahlungserinnerung per E-Mail von der obengenannten Firma erhalten. Ich sollte inkl. Mahngebühren einen Betrag von 94,47 Euro überweisen für ein angeblich von mir abonniertes Jahresabo. Zudem über 90,00 Euro jedes weitere Quartal.

Da ich nicht wusste, um was es sich dabei handelt, versuchte ich telefonischen Kontakt aufzunehmen, um mich zu informieren.

Die Mitarbeiterin war sehr unfreundlich und wollte mich nicht ausreden lassen. Sie legte mir sogar den Hörer auf. Ich bin sehr sauer, da ich mich betrogen fühle.

Ich sehe es nicht ein für etwas zu bezahlen, was ich nicht gekauft habe. Die Art und Weise des Vorgehens ist unseriös und nicht rechtens. Generell sind Käufe im Internet gesetzlich mit einem Button "kaufen" genau kenntlich zu machen, sowie mit einer Kaufbestätigung zu belegen.

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Meine Forderung an VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG: Stornierung des Abos und stoppen der eventuellen künftigen Zusendungen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.11.2018 | 09:27
Firmen-Antwort von: VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Abteilung: Online Marketing

Guten Tag sehr geehrte Frau Duka,

Sie wenden sich via ReclaBox mit Ihrem Anliegen an uns. Leider sind Sie mit uns und unserem Service nicht zufrieden. Das soll so natürlich nicht sein.

Ich habe gute Nachrichten für Sie. Das Abonnement habe ich gestoppt und kulanterweise die Rechnung für Sie storniert. Sie erhalten keine Ausgaben mehr.

Sie haben bei uns das Abonnement „Outlook inside“ bestellt. Wir haben Sie über die Bestell- und Widerrufsbedingungen informiert. Leider haben Sie die kostenlose Widerrufsfrist verstreichen lassen.

Ihren Hinweis auf das unerfreuliche Telefonat habe ich selbstverständlich weitergegeben. Danke für diese Information.

Ist diese Lösung so in Ordnung für Sie? Wenn nicht, schreiben Sie uns bitte.

Mit freundlichen Grüßen

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Kommentare und Trackbacks (1)


15.11.2018 | 11:37
von Duka Gabriela gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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