Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 171 Views | 23.01.2019 | 17:12 Uhr
geschrieben von Lothar Stürmer

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Falsche Endabrechnung

Bestell-/Kundennummer: Re-ID 1S.737434-LS.E308363Z/1126217

BEV Neukundenbonus fehlt

Ich habe ein Jahr von der BEV meinen Strom bezogen.

Fristgerecht ist die Endabrechnung eingegangen. Es fehlt aber der Neukundenbonus. Der Monatsrabatt/Sofortbonus von 90,00€ ist berücksichtigt.

Eine Auszahlung ist noch nicht erfolgt.

Bei einer Abrechnungssumme von 796,74 € ergibt sich ein Neukundenbonus (25%) von 199,19 €.

Meine Gesamtforderung von 339,45 € setzt sich somit wie folgt zusammen:

- 50,26 € Guthaben aus geringerem Verbrauch

- 90,00 € Monatsrabatt/Direktbonus

- 199,19 € Neukundenbonus

Ich fordere die BEV hiermit auf, mir bis zum 4.02.2019 eine korrigierte Abrechnung zuzusenden und das Guthaben zu überweisen.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Korrigierte Endabrechnung und Auszahlung des offenen Betrags von 339,45 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.01.2019 | 17:12
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


24.01.2019 | 08:57
von Georg Achatz | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.

07.02.2019 | 15:59
von Lothar Stürmer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Inzwischen ist BEV insolvent. Trotzdem muss eine korrigierte Endabrechnung erstellt werden, damit meine Gesamtforderung von 339,45 € zur Insolvenztabelle begründet angemeldet werden kann.


26.02.2019 | 16:08
von Lothar Stürmer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Trotz zwischenzeitlich eingetretener BEV Insolvenz bleibt die Verpflichtung bestehen, mir eine korrigierte Abrechnung zuzuleiten. Sonst kann mein Guthaben nicht richtig zur Insolvenztabelle angemeldet werden.


20.03.2019 | 10:16
von Lothar Stürmer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
BEV ist pleite. Meine Forderung muss zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Dafür ist es jetzt noch zu früh.




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