Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 141 Views | 25.01.2019 | 11:24 Uhr
geschrieben von Sylvia Ingenbleek

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Suspekte Kündigungsbestätigung

Bestell-/Kundennummer: 972863 / Vertragsnummer 841149

Versucht die BEV auf diese Art den vereinbarten Neukundenbonus zu sparen?

Heute ist die Kündigungsbestätigung der BEV gekommen. Allerdings mit einem suspekten Satz: . "Unter Berücksichtigung der vereinbarten Kündigungsfrist endet Ihr Vertrag zum 31.01.2019. " Soweit so gut.

SCHLAGWORTE

Wir haben in unserem Schreiben vom 6.01.2019, nach der bekannten drastischen Preiserhöhung, aber von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und wie von anderen Betroffenen bekannt, versucht die BEV auch bei Sonderkündigungen nach Preiserhöhung nicht den vereinbarten Neukundenbonus zu zahlen.

In dem heute gekommen Schreiben, steht von der Auszahlung des Neukundenbonus bei der Endabrechnung auch keine Silbe, weshalb ich dem Geschäftsführer der BEV heute persönlich schreibe:

Sehr geehrter Herr Dr. S.,

wir bestehen auf eine schriftliche Bestätigung unserer Sonderkündigung nach Preiserhöhung am 6.01.2019.

Wir waren vom 1.01.2018 bis einschließlich 31.01.2019 bei Ihnen Kunde und haben einen vertraglich gesicherten Anspruch auf den Neukundenbonus von 15% der Jahresrechnung, da wir mehr als 12 Monate Kunde bei Ihnen waren, was uns der Vermittler CHECK24 auch schriftlich am 13.01.bestätigt hat.

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Wir fordern eine transparente Jahresabrechnung bzw. Endabrechnung mit Mitteilung der Höhe des vertraglich zugesicherten Neunkundenbonus, sowie dessen Auszahlung nach erfolgter Endabrechnung.

Da wir Ihrem Unternehmen das Lastschriftmandat entzogen haben, werden wir, eventuelle von uns noch zu leistende Zahlungen, durch eine Überweisung begleichen.

Zu der fehlerhaften Jahresabrechnung, die uns am 8.01.2019 zugestellt wurde und die wir am 14.01.2019 moniert haben, haben wir noch nichts gehört.

Des Weiteren weisen wir Sie auf die unrechtmäßige 12. Abschlagszahlung per Lastschrift durch ihr Unternehmen hin. Vertraglich waren 11 Abschläge vereinbart und wir haben bei unserer Bank eine Rückbuchung veranlasst.

Falls Sie ihr Inkassounternehmen deswegen auf uns ansetzten, schalten wir unverzüglich unsere Rechtschutzversicherung ein.

Mit freundlichen Grüßen

Sylvia und Georg Ingenbleek

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Bestätigung des Sonderkündigungsrechts, transparente Endabrechnung, Zahlung des Neukundenbonus


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.01.2019 | 11:24
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


29.01.2019 | 14:53
von Sylvia Ingenbleek noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Als Antwort habe ich nur ein Standardschreiben erhalten. Gelöst ist im Moment mit dieser Firma weder die Jahresabrechnung, noch der Neukundenbonus noch die Bestätigung der Sonderkündigung.




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