primacall GmbH (Berlin)
Kündigungserinnerung!
Bestell-/Kundennummer: 898798286
Ich habe den Telefonanschluss bereits mit Schreiben vom 03.04.2018 bei ihnen gekündigt.
Sie haben die Kündigung mit Schreiben vom 09.04.2018 bestätigt.
Jetzt bekomme ich von ihnen eine Monatsrechnung vom 24.12.18 - 23.01.2019.
Weiter unten im Schreiben steht dann ein mögliches Kündigungsdatum und dass mein Vertrag noch bis zum 31.12.2019 laufen würden.
Mein neuer Anbieter hat mir die Portierung meiner Rufnummer ausdrücklich bestätigt.
Nur vorsorglich widerrufe ich die ihnen erteilte Bankeinzugsermächtigung.
Es besteht seit dem 01.01.2019 keine vertragliche Grundlage mehr, auf deren Grundlage sie berechtigt wären, weitere Forderungen an mich zu stellen. Rein vorsorglich widerspreche ich daher allen Forderungen, die sie nach dem Ende des Vertragsverhältnis abgeleitet haben oder evtl. noch ableiten werden.
Die Bundesnetzagentur ist von mir mit gleichem Schreiben darüber informiert worden.
Ich fordere sie hiermit auf, umgehend sämtliche ungerechtfertigten Forderungen gegen mich einzustellen und zurück nehmen.
29.01.2019 | 15:27
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter Herr Watermann,
wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen. Wir möchten uns hiermit für etwaige Unannehmlichkeiten entschuldigen.
Aufgrund der vereinbarten Vertragslaufzeit wurde Ihre Kündigung bereits wirksam.
Wir teilen Ihnen mit, dass primacall zur ordnungsgemäßen Abwicklung Ihrer Kündigung, die Ihnen für die Zeit der Nutzung des Tarifes überlassene Hardware (AVM Fritz! Box 7330) zurück benötigt. Bitte veranlassen Sie die Rücksendung der kompletten Hardware, um eine weitere Verzögerung der Abwicklung bzw. weitere Kosten zu vermeiden, an folgende Anschrift:
A&O Fischer GmbH & Co. KG
c/o primacall GmbH
Maybachstr. 9
21423 Winsen
Bitte versehen Sie Ihr Paket mit einem kurzen Zweizeiler, aus welchem Grund die Rücksendung erfolgt, da eine kommentarlose Rücksendung in unserem Versandzentrum leider nicht zugeordnet werden kann.
Des Weiteren teilen wir Ihnen mit, dass primacall nicht verpflichtet ist, den Kunden explizit auf die Rücksendung der Hardware aufmerksam zu machen.
Wir verweisen hierzu auf die vorliegend in den Vertrag einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Punkt 1.12.
Unsere Forderung ist nach vorliegender Sachlage berechtigt. Eine Stornierung des Rechnungsbetrages ist demnach ausgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr primacall-Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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