140 Views | 28.01.2019 | 16:14 Uhr
geschrieben von August Vollmer

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Trotz bestätigter Kündigung wird weiter abgebucht

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 80729

Abschlagszahlung werden trotz nicht mehr bestehendem Vertrag und vorliegender Kündigungsbestätigung abgebucht

Der Vertrag wurde im Dezember 2017 von meinem neuen Stromanbieter bei der BEV gekündigt, und diese Kündigung wurde auch von der BEV am 19.01.2018 schriftlich bestätigt. Der Vertrag endet laut dieser Kündigungsbestätigung per 30.11.2018.

SCHLAGWORTE

Trotzdem bucht die BEV immer schön weiter den fälligen Abschlag ab. Habe die Abschläge dann immer von der Bank zurückholen lassen. Daraufhin bekam ich zwei Mahnungen von der BEV mit der Drohung, es würde bei Nichtbegleichung ein Inkassobüro eingeschaltet.

Folgende Gegenmaßnahmen wurden bisher eingeleitet:

  • Telefonat am 5.12 zur Darlegung des Sachverhaltes, es wurde zugesagt, dass sich die Sache hiermit erledigt hat. (nichts geschah)
  • 20.12.2018 schriftliche Gegendarstellung meinerseits per Einschreiben mit Rückschein -mit Widerruf der Abbuchungsermächtigung. (keinerlei Reaktion der BEV.)
  • 15.01.2019 erste Mahnung erhalten
  • 18.01.2019 wiederum schriftliche Gegendarstellung meinerseits per Einschreiben mit Rückschein Mahnung und schriftliche Kündigungsbestätigung beigelegt (keine Reaktion der BEV.)
  • 24.01.2019 erhalte ich "letzte Mahnung" mit Androhung der Einschaltung eines Inkassobüros.
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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Sofortige rückwirkende Beendigung des Stromliefervertrages


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


04.02.2019 | 19:44
von August Vollmer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat sich bisher noch niemand bei mir gemeldet, habe aber telefonisch mit der BEV gesprochen und kein Ergebnis erzielt.


09.02.2019 | 20:52
von August Vollmer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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