Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 254 Views | 15.03.2019 | 16:58 Uhr
geschrieben von Stefan Lauinger

Immergrün Energie (Köln)

Vertragsbeginn vor Versorgungsbeginn

Bestell-/Kundennummer: G27412A1448

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

am 08.03.2019 wurde mein Gasversorgungsvertrag mit der Immergrün Energie durch meinen neuen Gasversorger fristgerecht gekündigt. Ich erhielt dann ein Schreiben von Immergrün, dass meine Kündigung wirksam wird zum 12.04.2020.

Ich hatte einen Versorgungsbeginn zum 02.05.2018 mit einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten und einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Vertragsende. Die Kündigungsfrist wurde somit eingehalten und wäre zum 01.05.2019 wirksam. Immergrün beruft sich nun darauf, dass der Vertragsbeginn maßgebend sei.

In keinem Dokument, weder der Bestätigungsemail noch der Auftragsbestätigung, noch des Gasliefervertrages ist der abweichende Vertragsbeginn genannt, nur der Versorgungsbeginn. Ein Vertragsbeginn vor dem Versorgungsbeginn ist unüblich und daher völlig unerwartet. Dieses unübliche Vorgehen wurde auch nicht deutlich und transparent kommuniziert, wie etwa in Form der Mitteilung des nächstmöglichen Kündigungstermins.

Ich habe auch in meiner E-Mail vom 10.03.2019 darauf hingewiesen, dass es Gerichtsurteile gegen diese Vorgehensweise gibt, die besagen, dass die Vertragslaufzeit und damit der Kündigungszeitpunkt ab Beginn der Strombelieferung zu berechnen ist.

Dies habe ich am 11.03.2019 ebenfalls dem Kundenservice telefonisch mitgeteilt. Bislang allerdings keine weitere Anwort erhalten wie hier nun weiter verfahren wird.

Ich bitte daher schnellstmöglich um Anerkennung der Kündigung zum 01.05.2019, da der Vertrag fristgerecht innerhalb der 6 Wochen gekündigt wurde.

Und verlange eine Auflistung der von mir getätigten Zahlungen inklusive der zu erwartenden Bonusrückzahlung.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Lauinger

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Anerkennung der Kündigung zum 01.05.2019


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.03.2019 | 16:58
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Lauinger,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


15.03.2019 | 18:39
von Stefan Lauinger gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich erhielt gestern eine E-Mail des Kundenservice darin wurde mir meine fristgerechte Kündigung zum 01.05.2019 bestätigt.




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