Durch ipill.de gelöste Beschwerde. | 205 Views | 07.04.2019 | 12:46 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1256484

ipill.de (Gräfenhainichen)

Ipill.de bricht Vertrag ohne finanziell dafür geradezustehen

Bestell-/Kundennummer: 40083581 / 1140089

Trotz gültigem Kaufvertrag will ipill.de bestellte Artikel nicht liefern. Diese muss ich nun teurer bei einem anderen Shop kaufen. Trotz klarem Sachverhalt will ipill.de den Schaden nicht ersetzen

Ich habe bei ipill.de drei identische Artikel bestellt und direkt bezahlt, ein Kauvertrag ist damit nach Rechtslage und auch AGB von ipill.de selbst zustande gekommen. 1,5 Tage nach der Bestellung meldete sich ipill.de und gab an, der bestellte Artikel sei nur noch 1x bei ihnen vorrätig.

SCHLAGWORTE

Sie könnten mir diesen zwar liefern, da der Wert jedoch unter die Versandfreigrenze falle, müsste ich Versandkosten tragen. Ich verwies auf unseren gültigen Vertrag und verlangte die Lieferung, insbesondere, da der Artikel über den eigenen Shop des Herstellers und einige Konkurrenten problemlos erhältlich ist, also auch ipill.de den Artikel ohne Weiteres beschaffen könnte. ipill.de weigerte sich jedoch, sich an den Vertrag zu halten und überwies mir den bezahlten Geldbetrag zurück.

Da ich die Artikel nun über einen anderen Anbieter bestellen muss, und ipill.de das günstigste Angebot hatte, muss ich nun für die Artikel mehr bezahlen und mir steht zumindest die Preisdifferenz nach Recht und Gesetz als Schadenersatz zu, da ipill.de als kommerzieller Verkäufer kein Widerrufsrecht hat.

ipill.de geht hierauf jedoch nicht ein.

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Meine Forderung an ipill.de: Lieferung der Bestellung oder Ersatz des Schadens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.04.2019 | 06:07
Firmen-Antwort von: ipill.de
Abteilung: yyy

Gemäß AGB steht uns als Unternehmen ein Rückstrittsrecht vom Vertrag aufgrund der Nichtlieferbarkeit des Artikels zu. Die hat nichts mit dem erwähnten Widerrufsrecht zu tun. Den AGBs hat der Kunde auch ausdrücklich zugestimmt.

Der Artikel ist von unseren Vorlieferanten kurzfristig NICHT lieferbar. Dies wurde dem Kunden auch entsprechend mitgeteilt. Ob der Hersteller selbst liefern kann ist unerheblichh da wir von diesem die Ware überhaupt nicht beziehen und auch keinerlei Geschäftsbeziehung zu diesem haben.

Wäre es uns möglich gewesen die Artikel kurzfristig zu besorgen, hätten wir dies auch getan.

Die Reaktion des Kunden mit Klagedrohung und Im-Netz-Schlechtmachen ist mit Verlaub absolut überzogen.

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Kommentare und Trackbacks (6)


09.04.2019 | 09:01
von ReclaBoxler-1256484 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mit Verlaub, Ihre Rechtsunkenntnis und Falschdarstellung ist haarsträubend.
Ein Rücktritt ist gemäss Gesetzeslage für Sie schlicht nicht möglich. Allein die Befreiung von der Lieferpflicht wäre denkbar, wenn höhere Gewalt oder eine Produktionseinstellung vorläge. Etwas anderes steht auch nicht in Ihren eigenen AGB, vielleicht sollten Sie diese bei Gelegenheit einmal lesen.
Wenn Sie unzuverlässige Lieferanten wählen und Artikel verkaufen, die Sie nicht vorrätig haben, liegt dies in Ihrem Risiko und dieses darf nicht auf Kunden überwälzt werden. Da der Artikel anderswo stets lieferbar war und im Übrigen von Ihnen selbst nur 1 Tag nach der Lieferverweigerung wieder in Ihrem eigenen Shop in grösserer Menge angeboten wurde, bleibt Ihre Darstellung falsch und Ihr Verhalten so unerklärlich wie rechtswidrig.
Ich erwarte nun lediglich, dass Sie die rechtmässigen Konsequenzen für Ihre Fehlleistung übernehmen und den geschuldeten Schadenersatz leisten. Dabei drohe ich nicht, sondern halte mir lediglich rechtliche Schritte offen, wenn Sie sich nicht an das geltende Gesetz halten möchten.


12.04.2019 | 09:08
von ReclaBoxler-1256484 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.04.2019 | 08:30
von ReclaBoxler-1256484 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.05.2019 | 10:18
von ReclaBoxler-1256484 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


29.05.2019 | 17:16
von ReclaBoxler-1256484 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.10.2020 | 10:17
von ReclaBoxler-1256484 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Sache endete vor Gericht, wo ich erwartungsgemäss vollständig Recht bekam und ipill.de zu vollem Schadenersatz verurteilt wurde. Selbst danach zahlte ipill.de aber nicht und das Geld muss per Kontopfändung eingetrieben werden. Diese uneinsichtige Haltung ist offenbar bezeichnend für diesen Shop.




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