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119 Views | 26.06.2019 | 18:06 Uhr
geschrieben von Elke Hambrecht
ich habe am 4. Mai 2019 sofort nach Erhalt der Ware eine Rechnung bezahlt, deren Zahlungsziel der 16. Mai 2019 war - und zwar an die Klarna-Bank.
Am 17. Mai erhielt ich eine 1. Mahnung über diese bereits erledigte Rechnung - bereits versehen mit Verzugszinsen! Ich habe mich sofort bei der Klarna-Bank per E-Mail gemeldet und alle Daten meiner Überweisung vom 4.05. durch meine Bank mitgeteilt. Dies wurde von Klarna vollkommen ignoriert und ich bekam am 25. Juni 2019 die zweite Mahnung - natürlich mit noch mehr Verzugszinsen!
Ich habe daraufhin sofort einen Beschwerdebrief mit einer Kopie meiner E-Mail an dieses Unternehmen geschickt. Ich nehme an, dass auch dieses Schreiben ignoriert wird. Wenn ja, wende ich mich mit einer Anzeige an die Polizei.
Meine Forderung an Klarna:
Einstellung der Mahnschreiben für eine bereits beglichene Rechnung
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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