Startseite > Internet > Bezahldienste > Klarna > gelöste Beschwerde-Nr.: 194887
Durch Klarna gelöste Beschwerde. | 119 Views | 26.06.2019 | 18:06 Uhr
geschrieben von Elke Hambrecht

Klarna (Stockholm)

2 Mahnungen für eine sofort bezahlte Rechnung

ich habe am 4. Mai 2019 sofort nach Erhalt der Ware eine Rechnung bezahlt, deren Zahlungsziel der 16. Mai 2019 war - und zwar an die Klarna-Bank.

Am 17. Mai erhielt ich eine 1. Mahnung über diese bereits erledigte Rechnung - bereits versehen mit Verzugszinsen! Ich habe mich sofort bei der Klarna-Bank per E-Mail gemeldet und alle Daten meiner Überweisung vom 4.05. durch meine Bank mitgeteilt. Dies wurde von Klarna vollkommen ignoriert und ich bekam am 25. Juni 2019 die zweite Mahnung - natürlich mit noch mehr Verzugszinsen!

Ich habe daraufhin sofort einen Beschwerdebrief mit einer Kopie meiner E-Mail an dieses Unternehmen geschickt. Ich nehme an, dass auch dieses Schreiben ignoriert wird. Wenn ja, wende ich mich mit einer Anzeige an die Polizei.

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Meine Forderung an Klarna: Einstellung der Mahnschreiben für eine bereits beglichene Rechnung


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Kommentare und Trackbacks (1)


29.06.2019 | 12:08
von Elke Hambrecht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Meine bereits am 4.5 geleistete Zahlung wurde ohne eine Information an mich auf meine Bank zurücküberwiesen. Da für mich die Zahlung erfolgt war waren die beiden Mahnungen inakzeptabel und Klarna reagierte ja auch nicht auf meine E-Mail und meinen Brief. Ich habe jetzt die Rechnung + Verzugskosten bezahlt und sehe daher die Angelegenheit als erledigt an. Trotzdem heißt es für mich "nie wieder Klarna".




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