Durch Zwickauer Energieversorgung gelöste Beschwerde. | 178 Views | 15.03.2020 | 09:35 Uhr
geschrieben von Frank Windisch

Zwickauer Energieversorgung GmbH (Zwickau)

ZEV storniert Ihre Kündigungsbestätigung

Bestell-/Kundennummer: K.Nr 210000777992

Stromvertrag wurde am 12.02.2020 gekündigt, Am 19.02.2020 habe ich die Kündigungsbestätigung vom Versorger erhalten, am 09.03.2020 storniert der Versorgen meine Kündigung wieder.

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

mein Sohn hat seine Mietwohnung zum 01.09.2020 wegen Auszug gekündigt da er eine längere Haftstrafe in einer JVA antreten musste. Da mein Sohn selbst momentan handlungsunfähig ist, habe ich mit seinen Einverständnis den Stromliefervertrag beim örtlichen Anbieter wegen Auszug gekündigt. Ich habe im Vorfeld den Stromversorger "ZEV" mehrfach telefonisch und schriftlich die Sachlage mitgeteilt. Am 12.02.2020 wurde die Kündigung wegen Auszug beim Versorger per FAX eingereicht. Am 19.02.2020 habe ich die Kündigungsbestätigung, mit der Bitte den Zählerstand noch einzureichen, vom Versorger erhalten. Der Zählerstand wurde umgehend von mir eingereicht. Am 09.03.2020 wurde die Kündigung vom Versorger aber wieder storniert, Bergründung: Da es sich bei der Kündigung um einen Auszug handelt haben wir die Kündigung wegen Lieferantenwechsel zum 29.02.2020 storniert. Aber es war nie die Rede von einen Lieferantenwechsel und ich habe mehrfach telefonisch und schriftlich erklärt das mein Sohn (Vertragspartner) eine Haftstrafe antreten musste und er momentan nicht handlungsfähig ist und die Mietwohnung schon seit den 01.09.2019 wegen Auszug gekündigt ist. Der Versorger will noch das Übergabeprotokoll was der Vermieter, auch auf Nachfrage und Terminangebot, bis jetzt noch nicht durchgeführt hat. Ich weis nicht mehr was ich noch machen soll, der Versorger will einfach den Stromliefervertrag nicht kündigen und sendet fortlaufend wöchentlich eine Zahlungsaufforderung mit 3,50€ Mahngebühr. Ich hoffe noch eine Einigung mit den Versorger zu erreichen und das die Kündigung endlich ausgeführt wird. Passiert in den nächsten Tagen nichts, muss ich diese Vertragssache einem Rechtsanwalt übergeben, der sich dann mit der Firma "ZEV" in Verbindung setzen wird. Danke

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Zwickauer Energieversorgung GmbH: Die bereits bestätigte Kündigung wieder aktivieren


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


22.03.2020 | 15:09
von Frank Windisch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die kompetente Hilfe auf dieser Plattform. Meine Beschwerde könnte leider bis heute nicht gelöst werden, im Gegenteil, nach dem die Kündigungsbestätigung von den Versorger ZEV storniert wurde sendet dieser jetzt wieder ein wöchentliches Mahnschreiben mit jeweils 3,50€ Mahngebühren und niemand kann die Vorgehensweise dieses Anbieters stoppen. Ich werde jetzt versuchen den Liefervertrag dieses Stromversorgers mit Hilfe der Verbraucherschutzzentrale zu stoppen und ich werde eine Beschwerde über diesen Versorger einreichen. Danke für Ihre Hilfe.


29.03.2020 | 23:49
von Frank Windisch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Firma ZEV zeigt keinerlei Bereitschaft zur Kooperation und versendet weiterhin fortlaufend wöchentlich ein Mahnschreiben mit 3,50€ Mahngebühren und 12,00€ Grundgebühr monatlich, dadurch ist die Gesammtforderung schon auf 100,00€ aufgelaufen. Um diesen Wahnsinn des Stromversorgers endlich zu stoppen habe ich jetzt diesen Fall an einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht zur Bearbeitung abgegeben, er wird sich jetzt mit dieser Firma in Verbindung setzen und diese Sache lösen. Danke für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Frank Windisch


13.04.2020 | 12:06
von Frank Windisch gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ja der Fall Konnte gelöst werden, Danke für Ihre Hilfe. Der Fall konnte aber leider nicht durch ReclaBox gelöst werden und die Kommentare waren leider auch nicht sehr hilfreich. Den entscheidenden Ansatz und die Rechtssichere Lösung und den Erfolg des Widerspruchs brachte mein Rechtsanwalt für Vertragsrecht welcher diesen Fall für mich bearbeitet hat. Entscheidend ist: Bei einem Stromversorgungsvertrag handelt es sich in rechtlicher Hinsicht um einen "faktischen Vertrag" der alleine durch einen Einzug begonnen werden kann, und somit auch durch einen Auszug beendet werden kann. Auf ein Übergabeprotokoll kommt es rechtlich nicht an, wenn der Auszug durch andere Dokumente eindeutig nachgegewiesen ist. Der Stromversorger ZEV hätte diese Abzocke immer weiter fortgeführt, traurig das so eine unseriöse Vorgehensweise möglich ist und diese Firma nicht einmal auf die Anfrage von ReclaBox geantwortet hat. Aber die Firma "ZEV" hat immerhin in Ihrer rechtlich erzwungenen Kündigungsbestätigung mich sofort dazu aufgefordert diese Sache bei ReclaBox als "gelöst" zu markieren!
Nochmals vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
F. Windisch




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!