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Beschwerde-Nr.: 215090
144 Views | 31.07.2020 | 10:59 Uhr
geschrieben von Erika Klein
Schwimmschule Baby-Schwimm-Oase (Köln)
Frau Wingen von der Babyschwimmoase weigert sich trotz begründeter Härtefallklausel den ausgestellten Gutschein im Zuge der COVID-19-Pandemie zurückzuerstatten und verletzt somit die Rechte von Verbrauchern gemäß Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2020 (BGBL. I S. 948). Nach erneuter schriftlicher Kontaktaufnahme mit der Bitte zur Rückerstattung der Kosten für einen ausgefallenen Babyschwimmkurs erfolgt keine Antwort mehr seitens der Verantwortlichen der Babyschwimmoase.
Meine Forderung an Schwimmschule Baby-Schwimm-Oase:
Erstattung der anteiligen Kosten für ausgefallenen Babyschwimmkurs
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