254 Views | 18.02.2011 | 21:24 Uhr
geschrieben von Franjo Lokmer
TelDaFax (Troisdorf)
Bestell-/Kundennummer: 4188485
Bitte veröffentlichen!
TelDaFax schuldet mir seit Dezember 2010 400 Euro! Trotz Zusage des Herrn Y. ist noch nichts auf dem Konto.
Würde demnächst eine Aktion planen und vor der Firma demonstrieren!
Bitte meldet euch bei mir, damit ich mir einen Überblick verschaffen kann und die Demonstration bei der örtlichen Polizeibehörde anmelden kann. Termin und Teilnehmer sind noch nicht genau bekannt.
Strafanzeige wurde auch noch nicht gestellt.
Gemeinsam gegen TelDaFax
Meine Forderung an TelDaFax:
400 Euro
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Kündigung zum 03 ist aber bestätigt - wie cooooool.
An alle,
nehmt diese Nummer 02241-xxx (Pressesprecher Thomas M.) oder 02241-xxx (Presse und Öffentlichkeitsarbeit Susanne F.). Aber schön anständig sein. ;-) Vor allem bei der Dame, die ist schon etwas älter.
Und macht dort DAMPF, denen muss nur noch der Kopf so QUALMEN. Die sind immer erreichbar.
Leider habe ich bis heute kein Geld auf mein Konto erhalten... Alles leere Versprechungen!
Zitate:
TelDaFax am Abgrund
Zahlungsprobleme: Elf Netzbetreiber kündigen Verträge mit Energieunternehmen
Was TelDaFax-Kunden tun können
An TelDaFax-Kunden in den Gebieten der sperrenden Netzbetreiber, sind Schreiben herausgegangen. Keinem wird der Strom oder das Gas abgedreht. TelDaFax-Kunden wechseln automatisch zum Grundversorger der Region und erhalten weiterhin Energie. Allerdings droht TelDaFax-Kunden, die Vorkasse geleistet haben, ein finanzieller Verlust.
Zwar verspricht das Unternehmen, Geld zurückzuerstatten. Doch die Verbraucherzentrale Berlin befürchtet eine Insolvenz - dann wäre das Geld ganz schnell weg. Die Verbraucherzentrale rät den Kunden daher, schnellstens den Vertrag mit TelDaFax zu kündigen. Wer Vorauszahlungen geleistet habe, sollte sie schnell zurückfordern.
Die Verbrauchzentrale empfiehlt, den Zählerstand - am besten im Beisein eines Zeugen - abzulesen und TelDaFax per Einschreiben mitzuteilen. Auf Basis dieses Zählerstands sollten die Kunden dann die Summe für das bis 31. März verbrauchte Gas errechnen und bezahlen. Wer Geld vorausgezahlt habe und nicht zurückerhalte, solle einen Mahnbescheid beantragen.