Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 340 Views | 29.04.2011 | 15:53 Uhr
geschrieben von Rosemarie Hain

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Zu Hohe Abschlagszahlungen und sie reagieren einfach nicht!

Bestell-/Kundennummer: 10205661/1352465

Sehr geehrte Damen und Herren der Fa. Stromio,

SCHLAGWORTE

ich habe über Verivox bei Ihnen ein Stromvertrag abgeschlossen mit der Meinung, dass ich im Monat weniger Abschlag zahle wie bei meinem alten Anbieter (62,00Euro).

Am 15.12.2010 bekam ich die Vertragsbestätigung mit einem Abschlag in Höhe von Euro 87,00. Das konnte ich nicht nachvollziehen und teilte Ihnen sofort am 18.12.10, am 23.12.10, am 03.01.11, am 10.02.11, am 28.02.11 mit, dass ich weniger Strom verbraucht habe, als Sie mir mitgeteilt haben, und dass Sie bitte den mtl. Abschlag senken möchten.

Telefonisch habe ich es erst gar nicht probiert, denn dann hätte ich, wie ich zwischenzeitlich erfahren habe, wohl noch viel Telefongeld für nichts bezahlt!

Auf jede dieser E-Mails habe ich eine Standardantwort bekommen, ohne dass sich etwas getan hat. Ich finde, das ist ganz einfach unhöflich!

Ich bitte Sie, umgehend unsere Abschlagszahlung auf Euro 65,00 zu senken, was in etwa unserem jetzigen Verbrauch entspricht, da wir ja schon für vier Monate zu viel gezahlt haben.

Ich hoffe auf eine kurzfristige Einigung.

Rosemarie Hain

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Herabsetzung der Abschlagszahlung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.05.2011 | 15:22
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern, dass Sie nicht unverzüglich eine Antwort zu Ihrem Anliegen erhalten haben und möchten uns dafür vorab entschuldigen.

Wir haben Ihr Anliegen bereits der zuständigen Fachabteilung zur Prüfung vorgelegt und Sie erhalten innerhalb der nächsten Tage von uns eine Rückmeldung.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (6)


03.05.2011 | 14:45
von ReclaBoxler-1191731 | Regelverstoß melden
Um Ihnen helfen zu können, möchten wir Sie bitten, uns einfach Ihre Verivox Interessentennummer mitzuteilen und Ihren Fall kurz zu skizzieren. Wir werden uns dann gerne vermittelnd an den Anbieter wenden.
kundenbeschwerden (at) verivox.com

07.05.2011 | 14:33
von Rosemarie Hain noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo, die Beschwerde konnte noch nicht gelöst werden. Es hat sich nur jemand von Verivox gemeldet, aber noch nicht von Stromio.
Gruß R. Hain


13.05.2011 | 19:03
von Rosemarie Hain noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider ist meine Beschwerde immer noch nicht gelöst. Ich habe nur die bekannten Antworten, dass man sich darum kümmert. Hoffe, das geschieht auch bald!


21.05.2011 | 08:41
von Rosemarie Hain noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio hat sich bei mir gemeldet und angezeigt, dass sie die Angelegenheit überprüft haben und schon mal die Einzugsermächtigung aktiviert haben.
Sie haben mich gebeten, die Schlussabrechnung des Vorversorgers zu übermitteln und den jetzigen Stand des Stromverbrauchs. Dies habe ich getan und meine Berechnung beigefügt. Hoffe, es wird jetzt zu meiner Zufriedenheit gelöst. Werde mich wieder melden.
Rosemarie Hain


05.06.2011 | 08:45
von Rosemarie Hain noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 20.05.2011 um 16:08 Uhr habe ich Stromio eine E-Mail gesandt mit der Bitte, dass Stromio meinen mtl. Abschlag in Euro 65,00 abändert und mir mir einen schriftlichen Änderungsbescheid gibt. Den habe ich bis heute nicht erhalten.
Da Stromio mir geschrieben hat, dass meine Einzugsermächtigung deaktiviert wurde, werde ich morgen meinen neu berechneten Abschlag überweisen und hoffen, dass Stromio nicht doch den überhöhten Abschlag nochmals einzieht.
Erst dann, denke ich, ist das Thema vom Tisch.
Gruß R. Hain


08.06.2011 | 13:26
von Rosemarie Hain gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo, habe heute von Stromio ein nettes Schreiben über die Bestätigung meiner Zahlung erhalten.
Sehe meine Beschwerde als erledigt an und hoffe, dass es so bleibt.
R. Hain




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