Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 384 Views | 02.12.2011 | 14:46 Uhr
geschrieben von Nicole Ehrenberg

E.ON Energie Deutschland GmbH (Hamburg)

Warte seit vier Monaten auf meine Schlussrechnung

Bestell-/Kundennummer: 242068292135

Auch ich warte seit August 2011 auf meine Abschlussrechnung. Ich bin ende Juli von Hamburg nach Wanfried gezogen und meldete mich am 26.07.2011 ab. Am 7. September 2011 bekam ich ein Schreiben mit einer neuen Vertragskontonummer. Darauf rief ich am 13.09.2011 an und man sagte mir, ich wäre nicht mal abgemeldet, worauf ich dann rückwirkend zum 08.08.2011 abgemeldet würde und man mir sagte, die Abschlussrechnung kommt.

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Es vergingen sechs Wochen und es passierte nichts. Ich rief erneut am 04.11.2011 an und man mir sagte, man kümmert sich darum und ich noch etwas Geduld haben sollte. Wie immer rührte sich immer noch nichts und ich rief am 11.11.2011 nochmal an und ließ die Zählerstände auch nochmal abgleichen, die aber stimmten. As dann nach 14 Tagen immer noch nichts passierte, rief ich erneut am 25.11.2011 an, wo man mich wieder vertröstet und mit einmal sagte, die Zählerstände wären nicht korrekt (es wären zwei Zählerstände notiert worden), worauf ich sie nochmals durch gab.

Ich dachte, damit wäre die Angelegenheit endlich erledigt und ich würde meine Anschlussrechnung endlich bekommen, aber nein - heute rief ich nochmals an und man sagte mir, der Brennwert wäre noch nicht eingetragen und ich müsste mich noch gedulden.

Wie lange soll ich mich noch gedulden, bis diese Angelegenheit endlich geklärt wird.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Meine Abschlussrechnung endlich bekommen


Firma hat geantwortet nach 16 Tage nach 16 Tage
22.12.2011 | 13:41
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, Frau Ehrenberg,

bitte entschuldigen Sie, dass die Erstellung Ihrer Schlussrechnung länger gedauert hat. Sie haben Recht, dass Sie von einem kundenorientierten Energiedienstleister mehr erwarten können.

Heute haben wir aber eine gute Nachricht für Sie. Die Rechnung ist auf dem Weg zu Ihnen. Damit wir Ihr Guthaben schnellstmöglich überweisen können, benötigen wir noch Ihre Bankdaten. Bitte setzten Sie sich dafür mit unserem Kundenservice in Verbindung.

Wir hoffen, dass Sie uns wieder einmal die Chance geben, Sie von unserem Service zu überzeugen.

Ihnen und Ihrer Familie wünschen wir ein besinnliches Weihnachtsfest.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb
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Kommentare und Trackbacks (3)


02.12.2011 | 21:02
von C. | Regelverstoß melden
Wenn noch nicht geschehen, EON HANSE den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B.: ". . da das Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Gaszählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx m³, minus Zählerstand bei Beginn der Gas - Lieferung m³, ergibt meinen Verbrauch in m³.

Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber (Netzbetreiber zuvor anschreiben / anrufen und um Bestätigung des Brennwerts bitten) den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. . (Umrechnungsfaktor) = xxx kWh.

Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx (eventuellen Bonus berücksichtigen! ). Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €

Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.

Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (EON HANSE) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

26.12.2011 | 10:08
von Nicole Ehrenberg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.01.2012 | 09:46
von Nicole Ehrenberg gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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