posterXXL AG (München)
Unbegründete Inkassoforderung
Bestell-/Kundennummer: da-ac488-75628
Sehr geehrter posterXXL Kundenservice,
ich habe unter der Aktennummer 100.008. 354-01 vom 11.01.2012 eine Inkassoforderung von Creditreform München in Ihrem Namen erhalten, für eine Forderung vom 28.12.2010 (über 1 Jahr her! ).
Diese Inkassoforderung ist absolut unberechtigt, da mir nie vorher eine Mahnung zugestellt wurde. Anscheinend habe ich aus persönlichen Umständen versäumt, die Rechnung zu begleichen. Ich bin bereit, Ihnen den Rechnungsbetrag (39,98 €) und die Zinsen (2,18 €) sofort auf Ihr Konto zu überweisen. Das Zahlungsversäumnis war keine Absicht, wie Sie meiner Kundenhistorie entnehmen können.
Die Inkassoforderung verstößt allerdings gegen die guten Sitten und die einfachen Pflichten eines Kaufmanns. Bitte weisen das Inkassounternehmen an, diese Forderung zu unterlassen! Eine einfache Mahnung hätte gereicht, denn bisher habe ich immer sofort gezahlt.
Abgesehen davon, ist die Inkassoforderung unvollständig, da eine Aufschlüsselung der Posten der Forderung fehlt (z. B. Vollmacht des Inkassounternehmens, posterXXL Rechnung der Hauptforderung, Definition der Nebenforderung, Auslagen, etc.)
Ich erwarte Ihre umgehende Bestätigung, dass Sie den Vorgang storniert haben (spätestens 17.01.2012).
17.01.2012 | 15:03
Abteilung: Customer Care
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihren Beitrag auf ReclaBox.
Wir haben Ihren Auftrag und Ihr Belangen überprüft. Eine Mahnung ist am 30.11. an Ihre hinterlegte E-Mail Adresse gesendet worden.
Da wir unsere Forderung bereits an unser Inkassounternehmen übergeben haben möchten wir Sie hiermit bitten, direkt mit der Firma Creditreform in Kontakt zu treten. Nutzen Sie hierzu folgende Kontaktdaten:
Creditreform München
Tel: 0 89 / 18 92 93-930
inkassomuenchen.creditreform.de
Sollten Sie weitere Fragen haben oder den Sachverhalt im Detail klären wollen, so bitten wir Sie, sich per E-Mail unter careposterxxl.com an uns zu wenden.
Vielen Dank für Ihre Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr posterXXL AG
Customer Care Team
die Beschwerden gehören dem Unternehmen zugestellt und nicht hierhin!
Auf der Rechnung wird normalerweise immer das Zahlungsziel genannt. In solchen Fällen ist eine Mahnung nicht erforderlich (§ 286 Abs. 2 BGB).
Seltsam, wie manche Leute sich nach eigenem Gutdünken alles zusammen basteln.
Kommen Sie also nicht mit irgendwelchen persönlichen Umständen, sondern zahlen Sie!
ich habe nie eine Mahnung an meine Email Adresse erhalten, ich kann Ihnen gerne eine Kopie meines Posteingangsfachs schicken.
Bitte nehmen Sie daher die Inkassoforderung zurück!
Ich glaub die scheinen ein Problem mit Ihrer Buchhaltung zu haben.