7933 Views | 11.03.2012 | 15:35 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3330361

Löwenzahn Energie GmbH (Berlin)

Widerruf nicht akzeptiert

Bestell-/Kundennummer: 900025007629 sowie 20000007833

LÖWENZAHN akzeptiert fristgerechten Widerruf nicht! Online-Stromauftrag: 900025007629

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Am 30.12.11 erhielt ich postalisch eine Vertragsbestätigung – datiert zum 27.12.11 – von Löwenzahn mit der Bitte um Überweisung zum 21.12.11! (was zeitlich ja unmöglich ist) des gewählten Betrages entweder a) eingeschränkte oder b) erweiterte Preisgarantie.

Am 07.01.12 schickte ich per e-mail Einschreiben (was von Löwenzahn nicht abgeholt wurde!) meinen Widerruf. Am 19.01.12 bekam ich per e-mail (die Adresse, an die ich mein Einschreiben schickte) die freudige Nachricht, dass ich nun willkommen bin als Kundin mit Auftragsnummer: 20000007833.

Am 31.1.12 nochmaliger e-mail-Einschreiber an Löwenzahn mit dem Hinweis auf meinen fristgerechten Widerruf und den folgenden Hinweis vom Verbraucherschutz:
"Wer den Strom- oder Gasanbieter über das Internet oder brieflich gewechselt hat, kann sich über seine besonders komfortable rechtliche Position freuen, denn für ihn gelten die verbraucherfreundlichen Widerrufsrechte des Fernabsatzrechts. Bei einer Energielieferung handelt es sich um eine Warenlieferung und nicht um eine Dienstleistung. Die gesetzliche Widerrufsfrist von zwei Wochen beginnt erst zu laufen, wenn die Lieferung einsetzt (!) und wenn das Unternehmen seinen Kunden schriftlich, entsprechend der gesetzlichen Vorgabe informiert hat. Ist die Widerrufsfrist noch nicht verstrichen oder noch keine Lieferung erfolgt, kann der Verbraucher den Liefervertrag ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung widerrufen. Der Widerruf muss nicht schriftlich erfolgen, eine Email oder ein Fax, auch ein Computerfax genügt!“

SCHLAGWORTE

==> Die Warenlieferung seitens Löwenzahn wäre der 1.2.2012 gewesen. Somit meinerseits auch wieder zeitlich richtig widerrufen (3. mal). Nun erhalte ich Anruf von meinem jetzigen Stromanbieter, die Gemeinde, dass Löwenzahn Druck auf sie ausübt und die Gemeinde nicht den Vertrag überlässt. Ich ERHALTE somit STROM von LÖWENZAHN seit 1.2.2012!

Ich fordere Löwenzahn auf, sich sofort des Widerrufes zu erinnern und die Gemeinde als meinen Stromlieferanten anzusehen. LÖWENZAHN beliefert ohne meine Einwilligung Strom; es gab auch nie eine schriftliche Willenserklärung (Unterschrift) von mir.

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Meine Forderung an Löwenzahn Energie GmbH: Sofortige Einstellung Stromlieferung, da kein Vertrag zustande kam. Widerrufsrecht


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (23)


12.03.2012 | 14:58
von Ex-Flexstromabnehmer | Regelverstoß melden
Nach Flexstrom geht das Drama nun mit Löwenzahnstrom weiter, toll!
Die sind ja auf den meisten Vergleichsportalen wieder ganz oben als Beste gelistet, so wie damals Flexstrom.

13.03.2012 | 19:55
von Strom Robin Hood | Regelverstoß melden
Was will man auch anderes von einem "Unternehmen der Flexstrom-Gruppe" erwarten?
Wenn Sie gemäß der Löwenzahn-AGB form- und fristgerecht wiederufen haben, ist der Vertrag nicht zustande gekommen. Also einfach nicht zahlen!

18.03.2012 | 16:42
von ReclaBoxler-3330361
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

18.03.2012 | 16:47
von ReclaBoxler-3330361 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion von Löwenzahn! Diese liefern Strom ohne Vertrag und lassen den Gemeindestrom nicht dran.


25.03.2012 | 18:24
von ReclaBoxler-3330361 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gestern Brief von Löwenzahn erhalten mit einer zweiten Mahnung, erste nicht erhalten, mit der Aufforderung zu zahlen! Die Firma geht weder auf meine Mails noch auf den fristgerechten Widerruf ein! -> Ich werde nicht bezahlen und nochmal - diesmal postalischer Weg - auf den gesamten Schriftverkehr hinweisen! Es besteht von meiner Seite aus auch keine unterschriftliche Willenserklärung. Löwenzahn liefert Strom, obwohl keinerlei Veranlassung gegeben ist und nie ein Vertrag zustande kam!


25.03.2012 | 19:12
von ReclaBoxler-7230471 | Regelverstoß melden
Sie haben offensichtlich folgendes bestätigt: . dass Sie

. beauftrage und bevollmächtige die Löwenzahn Energie GmbH, meinen für die oben angegebene Abnahmestelle bestehenden Stromliefervertrag zum nächstmöglichen Termin zu kündigen, sowie alle für meine Stromversorgung erforderlichen Erklärungen abzugeben und alle für eine Stromlieferung ggf. erforderlichen Verträge abzuschließen und abzuwickeln.

Der Widerruf muss tückischerweise per Brief und nicht per E-Mail geschrieben werden:

"Zur Wahrung der Widerrufsfrist ist der rechtzeitige Eingang des Widerrufs bei Löwenzahn Energie erforderlich. Der Widerruf per Brief ist zu richten an: Löwenzahn Energie GmbH, Reichpietschufer 86-90, 10785 Berlin."

Versuchen Sie dringend Ihre Gemeinde noch sechs Monaten als Stromlieferant zu behalten, zum Beispiel indem Sie erklären, dass die Vollmacht bereits rechtzeitig zurückgezogen worden ist, denn folgende Klausel könnte retten:

Stellt sich jedoch heraus, dass eine Vertragsbindung mit dem Vorversorger besteht, durch die der Wunschtermin, um mehr als sechs Monate überschritten werden müsste, haben beide Parteien ein Recht zum Rücktritt von dem Vertrag.

26.03.2012 | 20:29
von Gerhard Pommer | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Gerhard Pommer Heute wurde in der Beilage LUX der Süddeutschen Zeitung folgender Artikel entdeckt:

"Was machen Sie denn da? Der Schlichter"

"Streiten sich Energieverbraucher mit ihrem Versorger, hilft Dieter Wolst (= ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof) als Ombudsmann weiter. Oft kann er schon mit einem Anruf langwierige und teure Gerichtsverfahren verhindern."

Link dazu:
www.schlichtungsstelle-energie.de *******!


26.03.2012 | 21:14
von ReclaBoxler-7230471 | Regelverstoß melden
Den Schlichter kann man leicht in einer neuen AGB-Fassung abstellen, indem man als Stromlieferant XXX zum Beispiel schreibt:

14.1. XXX hat für ihre Kunden eine hausinterne Schlichtungsstelleeingerichtet, die sich in Streitfällen gern bemüht, schnell, unbürokratisch und kulant eine einvernehmliche Lösung zu finden.

14.2. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaftund Verbraucherschutz eine zentrale Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmenund Verbrauchern über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie eingerichtet. Sofern Sie eine Schlichtung bei der Schlichtungsstelle beantragen, ist XXX verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Ihr Antrag auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens ist erst zulässig, wenn XXX im Verfahren nach § 111a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Ihrer Beschwerde nichtabgeholfen hat.

26.03.2012 | 21:48
von Gerhard Pommer | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Gerhard Pommer Dann hilft auch hier nur noch.: "das Musterschreiben an die illegale Justiz..."
localchange.wordpress.com/2011/05/23/musterschreiben-an-die-illegale-justiz/

plus Infos:

Im Weiteren weise ich darauf hin, dass wir keine Staatsgerichte haben, sondern nur Handelsgerichte, denen Sie sich nicht unterordnen müssen. Mit Ausnahme der Schiedsgerichte in Arbeitsgerichtsverfahren nach dem AHK-Befehl/Gesetz Nr. 35, das weiterhin Rechtskraft hat, sind alle Gerichtsstrukturen und Gerichte, in der Bundesrepublik nicht Deutschland reine Handelsgerichte nach “Admirality Law”.

Das heißt, erst mit Vertragsabschluss des Gerichts kommt ein Contract (Vertrag) zustande und wird das Gericht als Handelsgericht und Handlungsgericht akzeptiert. Dies kann man nach § 54 staatlichem BGB in Verbindung mit § 37 Parteiengesetz zurückweisen. Machen Sie etwaige "behördliche Personen" auf die Remonstrationspflicht (BBG §56) aufmerksam in Verbindung mit der Auskunftspflicht (Rechtlich verbindlich ist die Pflicht in § 25 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) des Bundes und den entsprechenden Landesgesetzen geregelt.)

PLUS: ÄUSSERST WICHTIG UND WIRKSAM! www.wemepes.ch/aufklaerung/pdf/Rechtkunde_1-12.pdf !


13.04.2012 | 17:04
von ReclaBoxler-3330361 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Firma Löwenzahn meldet sich auch bei mir nicht zwecks Klärung. Mittlerweile wurde Löwenzahn vom ortsansässigen Gemeindestromanbieter "verdrängt". Ich bezahle seit 03/2012 Strom an die; die unberechtigte Stromlieferung seitens Löwenzahn von 02/2012 noch ungeklärt. Keine Reaktion!


16.04.2012 | 15:51
von Gerhard Pommer | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Gerhard Pommer . einfach das Ganze "auflaufen lassen" mit: ! localchange.wordpress.com/2011/05/23/musterschreiben-an-die-illegale-justiz/

und den Anwendungen aus:
Rechtskunde für Nichtjuristen/Hilfe zur Selbsthilfe vor BRdvD.
www.wemepes.ch/aufklaerung/pdf/Rechtkunde_1-12.pdf
Rechtskunde für Nichtjuristen/Hilfe zur Selbsthilfe vor BRdvD-Gerichten Heft
120101. Der große Bluff: Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und gilt ohne.

UND JETZT KOMMT DER MEGATRUMPF. damit kicken wir komplett die ganze Justiz aus unserem Lande inclusive Politik und Firmen wie Löwenzahn, Vodafone und dergleichen mehr.!

(auch damit kann der gute Freund dann “operieren”! )

finanzamt.name/2012/04/nachrichten/news/Deutschland/Rosenheim/Akquise-Experte/unglaublich-aber-wahr-die-urkunde-umsetzung-artikel-146-gg-alle-macht-geht-vom-volke-aus-enttarnt-eine-totalitare-gleichschaltungsdiktatur/ !
siehe folgenden Text dazu:

Thread mit dem Akquisescout Alexander Schröpfer: ;-)

finanzamt.name/2012/04/nachrichten/news/Deutschland/Rosenheim/Akquise-Experte/unglaublich-aber-wahr-die-urkunde-umsetzung-artikel-146-gg-alle-macht-geht-vom-volke-aus-enttarnt-eine-totalitare-gleichschaltungsdiktatur/
Unglaublich aber wahr! Die Urkunde Umsetzung Artikel 146 GG – Alle Macht geht vom Volke aus – enttarnt!

Die BRD bricht öffentlich ihr eigenes Recht, versucht geradezu auf lächerliche Art und Weise mit Hilfe von Polizei und Geheimdiensten Ihre Ämter vor mündigen Bürgern, die dort ihre persönliche Unterschrift auf der Urkunde Umsetzung Artikel 146 GG – Alle Macht geht vom Volke aus! – beglaubigen lassen.

Gerhard Pommer "Game Over" ;-) ♥

Akquisescout Alexander E. Schröpfer YESSSSS

BRD bricht öffentlich ihr eigenes Recht, versucht geradezu auf lächerliche Art und Weise mit Hilfe von Polizei und Geheimdiensten Ihre Ämter vor mündigen Bürgern, die dort ihre persönliche Unterschrift auf der Urkunde Umsetzung Artikel 146 GG – Alle Macht geht vom Volke aus! – beglaubigen lassen wollen, zu verteidigen! | Finanzamt Rosenheim und die ungültige Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Abgabeordnung wegen Verstoß gegen das Zitiergebot Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG ping.fm/j0csO

Akquisescout Alexander E. Schröpfer Gestern Aufzeichnung für Bewusst.TV - Kommt nächste Woche online

Gerhard Pommer Super! Allerbesten Dank Alexander! ♥ "We hold the Line" ;-)

Akquisescout Alexander E. Schröpfer JEDER muss es wissen - Gold vom Amtsgericht Rosenheim hat die Unterlagen erhalten - Jetzt muss jeder Richter abgelehnt werden wegen Gleichschaltung

Akquisescout Alexander E. Schröpfer Entweder die zerlegen sich jetzt selbst oder es erfolgt Anzeige bei den Alliierten wegen Art. 139 GG

Gerhard Pommer. Selbsterledigung garantiert wie in der Schlußszene von "Momo" ;-) . der ganze Spuk löst sich in Wohlgefallen auf! *lach*. und wir installieren gemeinsam das Neue. mit allergrößter Gewissheit! ♥

Mit allerbesten ermutigenden Grüßen,
Gerhard Pommer


21.06.2012 | 16:18
von S. Curtis | Regelverstoß melden
Auch ich habe ein Vertragsbestaetigung per Post bekommen, obwohl ich niemals ein Vertrag mit der Firme abgeschlossen habe. Bis heute habe ich zwei Mahnungen bekommen, obwohl ich noch bei mein alten Versorger geblieben bin. Supportnummer habe ich schon 2 mal angerufen, jedesmal ein andere geschichte wird erzaehlt. Die Support Mitarbeitern erzaehlen maerchen, und am ende versprechen die Sache zu klaeren, ohne das etwas gemacht wird. Ich gehe nun direkt zum Rechtsanwalt.

01.07.2012 | 20:22
von Frank R... | Regelverstoß melden
Ich habe nun ein LÖWENZAHN Vertrag geschlossen, die wolten gleich die Kohle (25.07), ich habe auf AGB 7.1 verwiesen&zahle erst ab Lieferbeginn 1 Woche vor dem 01.09. Vorsorglich habe ich nun eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen, ich rechne stark mit Ärger. Mal sehen, was nun kommt. Soll man tatsächlich lieber 100€ mehr überweisen, um die Preisgarantie zu erhalten? Der Vertrag ist doch auf 12 Monate gebunden, oder etwa nicht?

26.09.2012 | 08:49
von Andreas Sch...... Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
Immer das gleiche Abzocke!

02.11.2012 | 14:26
von Bettina Herzig Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
Mir passierte ähnliches. Widerruf wurde nicht akzeptiert. Gaslieferung erfolgte ohne weitere Stellungnahme des Anbieters.

02.11.2012 | 19:33
von Gerhard Pommer | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Gerhard Pommer In Er-innerung:

bitte qualitative Infos einholen über die eigentlichen und tatsächlichen Rechtsgrundlagen/Grundgesetze hinter den "momentan noch existierenden und scheinbar gültigen Gesetzen eines völlig illegalen Justizsystemes in Verbindung mit der sogenannten BRD GmbH"

via www.dpvm.de ! :-)

Mit diesen hochkarätigen Infos habe ich z. B. die agressive und kundenfeindliche Firma Vodafone "'rausgekickt" und nicht berechtigte Forderungen einfach nicht mehr bezahlt!

Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Inkassoversuch von Seiten Vodafone durch meinen Hinweis auf Rechtsbeugung kam dann auch Nichts mehr! ;-)


07.11.2012 | 13:31
von Jutta Hering Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
Laut meinen Vertragsunterlagen von Löwenzahn muß ich die 2. Zahlung am 3.12.12 getätigt haben, Löwenzahn sendet mir allerdings seit 2 Monaten Mahnungen.
Die 2. Zahlung sollte 351,31 betragen, da ich jedoch die erweiterte Preisgarantie nicht angenommen habe sind nun 678,51 fällig mit Begründung der drastischen Preiserhöhungen, in Verivox bietet Löwenzahn diese Strommenge bei sofortiger Jahreszahlung für 478,- € an.
Abzocke hoch drei. Ökologisch geht anders und zufriedene Kunden auch.

27.11.2012 | 10:40
von Willi Löwen Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
Nach der 1sten Manung Inkassobrief bekommen.
Auf die Mail de ich geschickt habe, keine Rückantwort bekommen, nur eine Eingangsbestätigung.
Kundenservice Katastophe!

05.12.2012 | 18:51
von Suzan Sevilmis Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
Sehr geehrten Damen und Herren, ich habe Ihre Rechnung vom 30.112012 erhalte und frage mich warum diese so hoch ist. Ich kann dies nachvollziehen, da ich eigentlich aus kostengründen zu Ihnen gewechelt bin. Jetzt stell ich fest, dass Sie teuerer sind als die stadtwerke.

23.01.2013 | 00:22
von Kim Martens Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
Meine Eltern wollten sich um einen neuen Stromanbieter kümmern und stießen online auf Löwenzahn. Nachdem meine Eltern das Onlineformular ausgefüllt hatten (03.12.2012), dauerte es bis zum 17.12.2013 bis eine Antwort kam. Mit der entsprechenden Kundennummer und der ersten Rechnung/Vorauszahlung für ein ganzes Jahr. über 1000€! Meine Eltern haben dann am 20.12.2012 per Einwurf Einschreiben gekündigt und per E-mail! Daraufhin kam die Antwort das der Liefervertrag zum 03.12.2012 begonnen habe.! Wir hatten keine Kundennummer zum kündigen und im Brief vom 17.12.12 stand das dies die Bestätigung sei. Nun hat meine Mutter erneut einen Brief bekommen mit einer Zahlungsaufforderung. Sie hat erneut den Vertrag widerrufen. Sie hat sich mit unserem alten Energieversorger im Ort zusammengesetzt. Die meinten meine Mutter sei im Recht.! Was ist denn das bitte für ein Verein!

24.01.2013 | 17:00
von ReclaBoxler-3330361 Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
Löwenzahn reagiert mit Mahnschreiben, die nicht unterschrieben sind; ich forderte Löwenzahn im November 2012 auf, mir einen rechtmäßig von mir unterschriebenen Vertrag zu bestätigen, was sie bisher postalisch immer noch nicht gemacht haben. LÖwenzahn fordert, verlangt Geld für Ware, die sie NIE geliefert hat. Und NUN kommen Schreiben von SYLLEGO Inkasso Berlin mit der Aufforderung, 315,35 Euro zu bezahlen. Löwenzahn schickt nicht unterschriebene Mahnungen an mich mit einer Zahlungsaufforderung von 599,41 Euro. FÜR WAS? und dann noch verschiedene Beträge? HEUTE, 23.01.13 ging ein Schreiben an SYLLEGO Inkasso Berlin raus mit den Erklärungen, dass NIE ein Vertrag bestand und auch keine Stromlieferung ankam; meine Gemeinde hat mir das bestätigt.

24.01.2013 | 17:10
von ReclaBoxler-8418364 | Regelverstoß melden
Ihre Gemeinde hat das bestätigt. Wie denn das? Hat der Bürgermeister sich vor die Steckdose gesetzt und beobachtet, ob der Strom auch von Löwenzahl kommt? Oder sollte der Strom als Paket mit Hermes kommen? Dann kann es natürlich sein, dass nichts ankommt.

24.01.2013 | 17:16
von ReclaBoxler-3330361 | Regelverstoß melden
Antwort auf die Frage eine Recla-Box-Teilnehmers: "Ihre Gemeinde hat das bestätigt. Wie denn das? Hat der Bürgermeister sich vor die Steckdose gesetzt und beobachtet, ob der Strom auch von Löwenzahl kommt? Oder sollte der Strom als Paket mit Hermes kommen? Dann kann es natürlich sein, dass nichts ankommt. "
Antwort: NEIN, der Bürgermeister saß nicht vor der Steckdose, jedoch wenn mir am Telefon vom Sachbearbeiter bestätigt wird, dass ich von denen STROM erhalte, dann werde ich es wohl glauben müssen. Und wenn das so ist, dass man Stromlieferungen auch nicht beweisen kann, von WEM sie kommen, dann kann es doch Löwenzahn gar nicht beweisen, oder wie?



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