Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 825 Views | 22.03.2012 | 23:38 Uhr
geschrieben von H. Harms

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Falsche Schlussabrechnung - natürlich zu Stromio's Gunsten

Auch ich kann vor dieser Firma nur warnen. Habe in 2010 über Verivox einen Vertrag abgeschlossen, Lieferbeginn zum 01.02.2011. Ende Dez 2010 erhalte ich Schreiben wg. Preiserhöhung aufgrund EEG-Umlagen (die bei Vertragsabschluss längst bekannt war).

BILDER
1 reclabox beschwerde de 48031 thumb
2 Bilder

Habe daraufhin am 09.01.2011 schriftlich widersprochen und erhalte am 25.01.2011 Bestätigung mit den ursprünglich vereinbarten Preisen. Also, alles gut, denke ich. Dann Schlussabrechnung per 31.01.2012 erhalten, geprüft, und siehe da: doch für die Gesamtzeit den höheren Preis berechnet, dadurch deutlich über 100,-€ Mehrkosten gegenüber der von mir ermittelten korrekten Abrechnung.

Habe Stromio mit Fristsetzung um Korrektur gebeten, keine Reaktion, wahrscheinlich rechnet Stromio "mit der Trägheit der Masse".

Ich habe Klageschrift für Amtsgericht vorbereitet, geht nächste Woche an das an meinem Wohnsitz zuständige Gericht.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Stromio GmbH: Abrechnungskorrektur gem. Preisbestätigung vom 25.01.2011


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.03.2012 | 08:46
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Leider können wir Ihr Anliegen nicht eindeutig zuordnen. Bitte lassen Sie uns Ihre Vertragskontonummer über reklamation spider monkey stromio.de zukommen.

Für Ihre Mühen danken wir Ihnen im Voraus.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (9)


22.03.2012 | 23:49
von Marita und Michael Seebert | Regelverstoß melden
Hallo,
scheint eine Strategie von Stromio zu sein.
Hatte ein ähnliches Problem.
Schreibe mal an: reklamation spider monkey stromio.de und schildere dort Deine Beschwerde und drohe auch mit Veröffentlichung, Bundesnetzagentur und rechtliche Schritte.
Ich hatte innerhalb zwei Tagen eine Antwort von dieser Stelle bei Stromio und es wurde "kulanter" Weise auf die EEG-Umlage verzichtet. Wieder zwei Tage später hatte ich die korrigierte Abrechnung, welche dann stimmig war.
Ich werde jedoch Stromio den Rücken kehren, sobald der Vertrag ausgelaufen ist - habe kein Vertrauen mehr in diese Firma.

Wünsche viel Glück

23.03.2012 | 20:29
von Stromi Oh | Regelverstoß melden
Das Theater haben wir vor 1 Jahr auch mitgemacht.

Wenn ich die Zeit, die ich mit Reklamationsschreiben aufgrund fehlerhafter Rechnung Stromio/Verivox in Rechnung gestellt hätte, würden die uns ca. 1000 € Schulden.

Das erstaunliche ist, dass trotz des Teldafax-Skandals und trotz der bekannten Abzock-Maschen von Verivox/Stromio, immer noch Leute auf die angeblich niedrigen Preise reinfallen und einen Vertrag abschließen.

23.03.2012 | 20:38
von ReclaBoxler-7230471 | Regelverstoß melden
 spider monkey Stromi Oh,

"Wenn ich die Zeit, die ich mit Reklamationsschreiben aufgrund fehlerhafter Rechnung Stromio/Verivox in Rechnung gestellt hätte, würden die uns ca. 1000 € Schulden. "

Die Zeit für die Reklamationsschreiben ist "Lernzeit", so dass wir Stromio für die viele Lernstunden dankbar sein müssen.

Nie habe ich soviel über Vertragskunde, AGB-Klauseln, StromGVV, EEG, KfK, Abofallen und Formulierungstricks, Gesetzeslücken, schlampiger Regulierungsregelungen und unfähiger Schlichtungs- und Aufsichtsbehörden gelernt wie in den letzten zwei Wochen. Ich betrachte es als Lehrjahre im Bereich Vertragswissenschaften und füge es gelassen meiner Lebenserfahrung zu.

23.03.2012 | 21:07
von Stromi Oh | Regelverstoß melden
So kann man es natürlich auch sehen :-)

Aber ich bin mir sicher, dass es genügend Kunden gibt, die diese Masche weitgehend kommentarlos mitmachen, weil sie es nicht merken oder weil sie sich den Ärger nicht antun wollen.

Genau davon lebt das System Verivox/Stromio.

24.03.2012 | 08:34
von H. Harms noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem ich Stromio den Entwurf meiner Klageschrift gemailt habe, wurde man dort "sehr geschmeidig". Ich bekam innerhalb von wenigen Stunden zwei Mal bestätigt, dass jetzt eine Korrektur der Abrechnung erfolgen wird. Jetzt warte ich die neue Abrechnung einmal ab und bin gespannt, wie lange es dann noch bis zur Zahlung dauert.


24.03.2012 | 20:48
von Elli | Regelverstoß melden
 spider monkey Stromi Oh und ReclaBoxler-7230471:

Mir geht´s ähnlich: Rechtskunde ist bei mir fast schon zum mehr oder weniger geliebten Hobby geworden: wenn mir jemand aus der Familie oder im Bekannten- / Kollegenkreis einen Fall oder Sachverhalt schildert, suche ich die entsprechenden §§ in den einzelnen Gesetzen, um eine rechtliche Würdigung des Falls oder Sachverhalts zu ermöglichen.

Eigentlich könnte es soooo einfach sein - wenn "unsere" lieben Vertragspartner dies beherzigen würden:

Pacta sunt servanda = Verträge sind einzuhalten
ist das Prinzip der VertragsTREUE im öffentlichen und privaten Recht!

31.03.2012 | 00:56
von H. Harms noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Erstattung des Guthabens ist bis heute nicht erfolgt.


02.04.2012 | 10:55
von H. Harms noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute hat mir Stromie mitgeteilt, dass der Erstattungsbetrag angeblich am 30.03.2012 angewiesen wurde - Geldeingang auf Konto aber noch nicht feststellbar.


03.04.2012 | 23:16
von H. Harms gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute, am 03.04.2012, ist die Erstattung meinem Konto gutgeschrieben worden.
Vielen Dank den Betreibern von reclabox.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!