Durch ExtraEnergie endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 178 Views | 14.08.2012 | 12:54 Uhr
geschrieben von Sarah Kelch

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Völlig überhöhte Jahresabrechnung

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnr. 555410

Völlig überhöhte Jahresabrechnung, Beschwerden per E-Mail, Telefax und Einschreiben/Rückschein geschickt incl. korrekter Abrechnung, bis heute keine Antwort erhalten.

Mir stehen Bonus, Frei-kWh und zuviel abgebuchte Beträge von ca. 385,00 EUR zu - es wird nicht geantwortet.

Ich habe die Abbuchungen gestoppt.

Der Vertrag ist wegen dieser Abrechnung lt. Rechtsanwalt kündbar, obwohl für 24 Monate abgeschlossen.

Ich werde vor Gericht gehen - Antrag ist schon per Rechtsanwalt gestellt.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: 385,00


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.08.2012 | 12:14
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox spider monkey extraenergie.com, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (3)


26.08.2012 | 15:04
von Sarah Kelch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem ich Einschreiben/Rückschein incl. Kündigung geschickt habe, habe ich bis heute keine Antwort.
Es fehlt noch der Bonus von 130,00 EUR.


02.09.2012 | 18:27
von Sarah Kelch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der den Neukunden versprochene BONUS wurde immer noch nicht berücksichtigt, trotz Einschreiben/Rückschein (erhalten am 21.8.12) keine Reaktion! Preiserhöhung angeblich per E-Mail stimme ich nicht zu, da nicht schriftlich!


17.09.2012 | 06:35
von Sarah Kelch endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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