Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 809 Views | 14.08.2012 | 12:51 Uhr
geschrieben von René Strehlau

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Keine Ankündigung der EEG Erhöhung

Am 09.08.2012 habe ich von Stromio meine Jahresabrechnung erhalten.

SCHLAGWORTE

In dieser ist zum ersten Mal ersichtlich, dass Stromio den Strompreis, genauer die EEG Umlage, sowie die NEV Umlage, zum Jahreswechsel 2011/2012 erhöht haben.

Über diese Erhöhung wurde ich nicht informiert.

Es ist eine Frechheit den Kunden mit bestimmten Preisen zu locken, wohlwissend dass dieser Preis trotz Preisgarantie nicht über die komplette Vertragsdauer eingehalten werden kann. Für mich ist das Betrug.

Hinzu kommt, dass Stromio mich nicht darüber informiert hat, dass sie den Preis erhöht haben sondern billig behaupten es stehe in den AGBs, dass sie dies nicht müssen, da sie kein Grundversorger seien. Schlechte Ausrede, darüber gibts schon mehrere Urteile.

Ich habe den Vertrag fristlos gekündigt. Stromio hat bisher jedoch nur mit Ablehnung und billigen Ausreden reagiert.

Die vereinbarten 350 KW Freimenge wurden interessanterweise komplett mit dem alten Preis verrechnet, obwohl sieben Monate lang nach deren Aussage der neue Preis galt.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Einhaltung Sonderkündigungsrecht, Korrekte Jahresrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.08.2012 | 13:04
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir werden Sie noch heute kontaktieren um Ihr Anliegen zu klären. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (3)


14.08.2012 | 16:38
von Tanja Schmidt | Regelverstoß melden
Ein Fall für www.schlichtungsstelle-energie.de/ ?

22.08.2012 | 22:49
von René Strehlau noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Inzwischen Brief per Einschreiben geschickt, nur eine Antwort per Mail mit billigen Ausreden erhalten. Erste Rücklastschrift eingeleitet. Anwalt wird kontaktiert.


23.08.2012 | 13:35
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


23.08.2012 | 13:37
von René Strehlau gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute Antwort von Stromio bekommen:

Sehr geehrter Herr Strehlau,

ich habe Ihren Eintrag auf der Reclabox-Beschwerdeplattform zur Kenntnis genommen und bedauere, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Gern habe ich den von Ihnen geschilderten Sachverhalt nochmals geprüft.

Eine Information der Erhöhung der EEG Umlage an den Kunden durch sämtliche Lieferanten muss nicht erfolgen, da die EEG Umlage jederzeit transparent einsehbar ist.

Eine Information erfolgt jeweils durch Medien oder durch Eigeninitiative des Kunden. Des Weiteren ist hier zu beachten, dass wir die Anpassung der EEG Umlage und der NEV Umlage 2012 auf unserer Homepage, www.stromio.de, ab dem 18.10.2011 angekündigt haben. Diese Ankündigung ist rechtsbindend und ausreichend.

Die Erhebung der EEG Umlage erfolgt seit dem Jahr 2009 und wird jählich durch die Netzbetreiber neu ermittelt. Am 15. Oktober jeden Jahres wird die jeweilige Anpassung für das darauffolgende Jahr durch die Bundesnetzagentur bekannt gegeben. Daher ist eine Information über eventuelle Erhöhungen der hoheitlich, staatlichen Belastungen bereits zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung weder möglich noch erforderlich.

Des Weiteren teilen wir Ihnen mit, dass beim Bestellvorgang und in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen eindeutig eine eingeschränkte Preisgarantie angegeben ist, welche die Weitergabe dieser hoheitlichen Belastungen zulässt und ein Sonderkündigungsrecht ausschließt.

Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht biete ich Ihnen einen Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt an. Aktuell ist dies der 30.09.2012. Bitte beachten Sie hierbei die gesetzlichen Lieferantenwechselfristen der GPKE.

Teilen Sie uns bitte bis zum 31.08.2012 mit, ob Sie die Abmeldung zum 30.09.2012 wünschen.

Ich hoffe, Ihr Anliegen geklärt zu haben und bitte Sie, Ihren Eintrag als gelöst zu kennzeichnen.

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag.




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