Durch eBay endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 335 Views | 27.11.2012 | 13:02 Uhr
geschrieben von Jürgen Neumann

eBay (Kleinmachnow)

"Käuferschutz"?

Bestell-/Kundennummer: Fälle 121007546829 und 5020349077

Der Fall:

SCHLAGWORTE

Ich habe bei zwei verschiedenen Anbietern DVDs mit der Software Cashflow gekauft. Eine Sendung kam an, aber es gab weder eine DVD, noch eine Originalverpackung, lediglich eine selbstgebrannte CD. Ganz klar eine Raubkopie. Mit einer Beschreibung, wie man den Crack mittels Daemon Tool lite umgehen kann usw.

Der "Käuferschutz"

Auf meine Bitte um Erstattung verlangte eBay von mir den Nachweis, dass es sich um eine Kopie handelt: Entweder ein Gutachten (teurer als der Streitwert von ca 50€) oder die Bestätigung eines Fachhändlers (der nächste sitzt in den Staaten). Ich habe dann den Nachweis erbracht, indem ich die o. g. Beschreibung und das Inhaltsverzeichnis der CD hinschickte und anbot auch noch die CD einzureichen. Das reichte aber angeblich nicht. Die Entscheidung über die Rückerstattung traf man bei eBay schließlich zu eigenen Gunsten bzw. zu Gunsten des Raubkopierers. Ich bekomme nichts.

Die Ware aus dem zweiten Kauf (vom 31.10.) ist bis heute offenbar noch nicht mal abgeschickt. Auf meine Rückfrage antwortet der Verkäufer, er würde sie noch schicken, wenn ich die negative Bewertung für den anderen Verkauf (mit der Raubkopie), den er also offensichtlich unter anderer Identität gemacht hat, zurücknehme.

Die Fragen

Im Internet wird in diversen Fällen berichtet, dass man - um in den Genuß vom "Käuferschutz" zu kommen - Gutachten beibringen muß. Die sind in den meisten Fällen teurer sind als der Streitwert. Da stellt sich die Frage: Ist es Teil der Firmenpolitik von eBay, den Käuferschutz letztendlich durch diese künstlich eingebauten Hürden auszuhebeln?

Darf man man gerade bei dem delikaten Thema Software-Betrug einfach die Augen verschließen? Gibt es da nicht die Verantwortung den Marktplatz sauber zu halten? Betrüger auszuschließen? Die Rechteinhaber zu informieren, Anzeige zu erstatten? Was wurde in diesem eindeutigen Fall diesbezüglich unternommen? Sieht es nur so aus, als ob man bei eBay darüber gar nichts sehen, hören und wissen will?

Wie kann es sein, dass die Accounts des Betrügers scheinbar unbehelligt weiter funktionieren?

eBay will doch nicht wirklich die Betrogenen schikanieren und Betrüger schützen?

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Meine Forderung an eBay: Käuferschutz


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Kommentare und Trackbacks (7)


27.11.2012 | 14:40
von ReclaBoxler-1214324 | Regelverstoß melden
EBay verdient am Umsatz. Was haben Sie gedacht?

28.11.2012 | 01:13
von Andreas Hirte | Regelverstoß melden
Man sollte nicht nur die Verkäufer anzeigen, sondern auch eine Strafanzeige wegen Beihilfe zum Betrug und der Geldwäsche gegen die eBay- und Paypal-Mitarbeiter erstatten. Schließlich hilft eBay und Paypal trotz nunmehr gegebener Kenntnis über die Straftat aktiv den Kriminellen, das Geld aus der Straftat zu behalten, obwohl sie laut der Käuferschutz-Regeln eingreifen sollten.

28.11.2012 | 08:19
von ReclaBoxler-5778522 | Regelverstoß melden
Eine Software, die normalerweise über 250,- $ (ca. 190,-€) kostet für 50,-€ zu erwerben kam Ihnen nicht bedenklich vor?

Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

30.11.2012 | 00:10
von ReclaBoxler-3428623 | Regelverstoß melden
Finde den Kommentar von "Andreas Hirte" spitze, genau so sollten Sie vorgehen.

04.12.2012 | 13:29
von Jürgen Neumann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das eBay-Beschwerdemanagement ist erwacht und hat mir gestern ganz großzügig, natürlich ohne jeden Rechtsanspruch, die Rückzahlung angekündigt.

Auf meine Fragen zur Firmenpolitik, bzw. warum man sich in diesem eindeutig kriminellen Fall bisher Augen, Mund und Ohren ganz fest zugehalten hat, wurde nicht eingegangen.

Es heißt, keine Antwort ist auch eine Antwort.

Armes eBay.


09.12.2012 | 13:44
von Jürgen Neumann endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst


28.12.2012 | 21:09
von ReclaBoxler-5012013 | Regelverstoß melden
Natürlich hat "Andreas Hirte" Recht.
Nur: Wer will bei meist relativ geringen Streitwerten das Prozessrisiko eingehen?

Vielleicht kann ja mal irgend jemand ein paar Leute koordinieren, um gemeinsam gegen eBay vorzugehen und das Risiko und die Kosten zu teilen.

Vielleicht liest ja mal ein Rechtsanwalt diese hanebüchenen Rechtsbrechereien von Firmen der eBay- Gruppe und hilft betrogenen eBay- Kunden bei der Klagerei.
Ich glaube, dieser Mensch könnte sich eine goldene Nase verdienen und nebenbei viele Menschen glücklich machen.



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