Stromio GmbH (Düsseldorf)
Stromio ermöglicht keine Rückabwicklung nach GPKE
Bestell-/Kundennummer: 11444668
Ich habe am 20.11 bei Stromio eine Strombelieferung für 01.01.2013 bestellt, dies jedoch aus unterschiedlichen Gründen am 21.11. über einen Widerruf wieder beendet. Der Wideruf wurde von Stromio auch bestätigt, allerdings mit der Absurdität, für zwei Tage (01.01-02.01.2013) von Stromio beliefert zu werden.
Nach Rücksprache mit meinem Netzbetreiber bestätigt mir dieser, der Netznutzung an Stromio am 21.11. zugestimmt zu haben. Stromio habe Ihm auch eine Kündigung zum 02.01. zugesandt, diese habe aber der Netzbetreiber abgelehnt und eine "Aufhebung der Zuordnung" nach GPKE gefordert, da er keine Interesse an einer 2-tägigen Netzvergabe habe.
Auch ich möchte diese völlig sinnlose zweitägige Belieferung von Stromio nicht. Doch Stromio weigert sich hier, eine schnelle Rückabwicklung nach GPKE durchzuführen. Welchen Sinn diese zweitägige Belieferung haben soll, verstehe ich hier nicht. Die SCHNELLE Rückabwicklung wäre für mich aber wichtig, damit ich mir einen anderen Stromlieferanten zum 01.01 suchen kann.
Auch mehrere Anrufe, Faxe und e-mails haben hier nichts bewirkt. Das Adjektiv "seriös" ist bei Stromio für mich völlig deplatziert.
04.12.2012 | 15:09
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie noch heute kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
Irgendwann begreifen die Leute, dass es beim Strom überhaupt keinen Wettbewerb gibt, die ganze Wechselei eigentlich völlig sinnlos ist. Mache brauchen aber den Kick mit dem Bonus.
Sachliche und informative, für den BF hilfreiche Kommentare verschwinden spurlos!
Selbstverständlich gibt es einen Wettbewerb. Irgendwann begreifen die Unternehmen, dass sie die Kunden nur mit einem Bonus niemals halten können.
Und die Kunden begreifen vielleicht irgendwann, dass man um die Ab-zock-er der Branche besser einen ganz großen Bogen machen sollte.
Bei Letzterem habe ich allerdings wenig Hoffnung!
Heute gründet man eine UG haftungsbeschränkt!
Stammkapital nicht mehr 25.000 EUR sondern nur 100 oder 300 EUR.
Und mit solchen "Firmen" bekommt man z. B. trotzdem von der Bundesnetzagentur eine Service-Nummer für das Call-by-Call.
Sie 010091 UG oder 01048 UG.
Was diese Firmen dann treiben, können sie auch im Internet nachlesen.
Fazit für alle Wechselwilligen: Erst Nachdenken dann Handeln!
Der Kunde kann seine Vertragserklärung (Belieferungsauftrag) innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform
widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform, jedoch nicht vor Lieferbeginn.
Wo ist da das Problem? Das Widerrufsrecht beginnt am Tage der Lieferung - und wird offensichtlich bestätigt. Der Neue muss also ab 03.01. liefern.
www.project-planet.de
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www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/News__1094//ContentDetail__12337/