CosmosDirekt (z. B. Hamburg)
Täuschung durch Werbung und telefonische Auskunft der Cosmos
Ich habe im August 2012 die Flexible Altersvorsorge der Cosmos Direkt abgeschlossen.
Es wurde mit folgenden Konditionen geworben, die so auch im Vertrag stehen:
Ihre garantierten Zinsstaffeln***
Einzahlungen (bzw. Guthaben) in
Auflage 01/2012 - 01/2013
1. Jahr - 1,75%
2. Jahr - 2,25%
3. Jahr - 3,80%
(Diese Konditionen wurden kurz nach Abschluss deutlich verschlechtern, aber ich habe noch die alten Konditionen im Vertrag)
Es gab keinerlei Einschränkung, dass dies nur für Guthaben garantiert ist, welches sofort zu Vertragsbeginn eingezahlt wird. Ich hatte mir zusätzlich nochmal telefonisch vor Vertragsabschuss bestätigen lassen, dass die garantierte Zinsstaffel für sämtliches Geld gilt, welches im ersten Vertragsjahr eingezahlt wird. Es wurde mir klar zugesichert, dass alles eingezahltes Guthaben, welches im ersten Vertragsjahr (daher 1.8.13-1.8.14) eingezahlt wird zur Zinsstaffel 1 zählt und am 1.8.14 in die Zinsstaffel 2 aufsteigt. Auch hat die Cosmos nicht über die Änderung der Zinsstaffel informiert (evtl auf der Webseite).
Wenn ich jetzt auf der Webseite einlogge und auf Zuzahlung klicke, bekomme ich folgende neue Konditionen angezeigt:
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Für Zuzahlungen ab dem 02.04.2013 gilt folgende garantierte Verzinsung:
1. Jahr: 1,20%
2. Jahr: 1,50%
3. Jahr: 2,50%
Im Anschluss an die garantierte Zinsstaffel gilt ein für das jeweilige Vertragsjahr deklarierter Zinssatz.
Des Weiteren darf das vorhandene Guthaben - inklusive der gewünschten Zuzahlung - zum Zeitpunkt der Zuzahlung den Höchstbetrag von 300.000,- EUR nicht überschreiten.
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Auch wurde der Betrag auf max 300tEur begrenzt. Die nicht vorhandene Begrenzung wurde mir bei der telefonischen Beratung als Pluspunkt für die flexible Altersvorsorge statt des flexiblem Vorsorgekonto genannt (wir haben sogar noch über die Einlagensicherung der deutschen Versicherer bis 600tEur gesprochen). Auch dies wurde ohne Hinweis nachträglich geändert.
Auf eine Beschwerde-Email bekam ich folgende Antwort der Cosmos:
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Am 22.04.2013 09:24, schrieb Kundenservice-Leben:
Sehr geehrter Herr Schuck,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Zuzahlung zu Ihrer Flexiblen Vorsorge fallen immer in die aktuell gültige Zinsstaffel.
Das maximale Guthaben in den Flexiblen Vorsorge darf den Betrag von 300.000,00 EUR nicht überschreiten.
Wir bitten Sie, die telefonisch getroffene Aussage zu entschuldigen.
Haben Sie noch Fragen? Senden Sie uns einfach eine Nachricht oder rufen Sie uns an. Wir sind 24 Stunden persönlich für Sie da: 0681-9 66 66 66.
Über folgenden Link können Sie auch einen Rückruf zu jedem von Ihnen gewünschten Termin vereinbaren: Rückruf-Service
Mit den besten Grüßen*****************************************
06.05.2013 | 14:43
Abteilung: Unternehmenskommunikation
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Da es sich bei Ihrem Anliegen um eine individuelle Vertragsangelegenheit handelt, haben wir den Sachverhalt bereits persönlich mit Ihnen besprochen.
Mit freundlichen Grüßen
CosmosDirekt
Die aktuelle Zinsstaffel-Auflage der Flexiblen Vorsorge Produkte enthält die Konditionen, die wir auch im Neugeschäft anbieten. Im Flexiblen VorsorgeKonto sind für eine Zuzahlung immer die Konditionen der aktuellen Auflage maßgebend. Naja, eigentlich keine wirkliche Überraschung? Für mich war das klar.
Ich wies darauf hin, dass ich es als Täuschung ansehe, dass nach wie vor mit einem garantierten Zinssatz für die ersten 3 Jahre geworben wird (Obwohl dies nur für die erste Einlage direkt nach Vertragsbeginn der Fall ist). Sie wollte diesen Punkt zur Prüfung weiterleiten.
Herr Beyer: Diesen zusatz habe ich erst gesehen, als ich mich ins Onlinekonto eingeloggt und auf Zuzahlung geklickt habe. Erst dann klappte ein zusätzlicher Hinweis mit den Konditionen auf. Im Vertrag habe ich diesen hinweis so klar formuliert nicht gesehen und wie gesagt wurde mir auch telefonisch was anderes gesagt.