Durch primastrom gelöste Beschwerde. | 578 Views | 03.06.2014 | 11:50 Uhr
geschrieben von Cornelia Richter

primastrom GmbH (Berlin)

Inkompetenz und permanente Ignoranz

Bestell-/Kundennummer: Kd-Nr. 00019612

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

Am 16.12.2013 habe ich einen Antrag gemeinsam mit einem Vermittler, Herrn Richwien ausgefüllt und er hat ihn an der entsprechenden Stelle abgegeben. Nachdem nichts von Ihrer Firma zu hören war, habe ich am 27.01.2014 und am 10.02.2014 mit ihrer Frau Bader telefoniert. Sie sagte mir, dass der Antrag aufgenommen wurde, aber weiter nichts passiert ist. Der Vermittler, Herr Richwien hat die Unterlagen nochmals eingereicht. Frau Bader hat auch jedesmal eine E-Mail an die entsprechende Stelle Ihres Hauses weitergeleitet, ohne Erfolg.

Nach mehrmaligen nachfragen bekam ich am 20.02.2014 eine Terminbestätigung von ihnen, also ca. 9 Wochen (unakzeptabel) später. In der Terminbestätigung war ein Tarif primaRegio 1 S24, den ich nicht beauftragt hatte. In mehreren E-Mails und Schreiben per Post bat ich um Umschreibung des Vertrages auf den beantragten primaDeutschland S 24 und Zusendung der entsprechenden Rechnungen und Termine für die Abschlagszahlungen. Ohne Rechnung keine Abbuchung. Am 19.04.2014 bekam ich die Terminbestätigung mit dem sogenannten Tarif primaDeutschland S 24, die Terminfrist hier für war der 14.04.2014 (also zu spät). Als ich die Tarifdaten im Internet mit ihrem Tarifblatt vergleichen wollte, mußte ich feststellen, dass es diesen Tarif gar nicht mehr gibt, demzufolge gibt es keinen Vertrag zwischen uns. Sie baten mich auch nicht schriftlich um nochmalige Bestätigung des Tarifes primaDeutschland S24.

Ich habe an die Geschäftsleitung persönlich und per Einschreiben am 23.03.2014, 25.04.2014, 5.5.2014 und 08.05.2014 geschrieben. Am 10.02.2014, 10.3.2014, 18.4.2014, 19.4.2014 und 25.4.2014 per Mail geschrieben, wo sogar noch eine Eingangsbestätigung zurück kam. Bis heute keinerlei Reaktionen auf irgendeins meiner Schreiben. Stattdessen Mahnungen und Drohungen mit dem Rechtsanwalt. Zwischenzeitlich habe ich auch die Schlichtungsstelle e. V. kontaktiert und die Bundesnetzagentur. Auch diese Anschreiben dieser Firmen blieben fruchtlos. Eine Verbraucherbeschwerde habe ich gesandt, da die Firma primastrom GmbH verpflichtet ist innerhalb von 4 Wochen zu antworten. Keine Reaktion. Nur Mahnungen und Drohungen.

Sie fertigen mich hier ab, als würde ich als Person nicht existieren und ich glaube, dass ich sehr viel Verständnis und Geduld aufgebracht habe. Es ist absolut in Ordnung Fehler zu machen, nicht in Ordnung ist diese nicht einzugestehen.

In unserer derzeitigen Geschäftswelt ist das ein absolutes NO GO. Ich kann als Firma Verbraucher nicht mit unseriösen Angeboten locken und dann die Beschwerden einfach ignorieren. Die Firma hat mir einen Tarif angeboten, den ich nicht beauftragt hatte. Zwischenzeitlich mußte ich feststellen das es den beauftragten Tarif in der Tarif-Preisinformation garnicht mehr gibt. Das heißt ich kann Grundgebühr und kWh nicht nachvollziehen. Eine saubere Klärung seitens der Firma wäre für mich kein Problem gewesen. Für mich heißt das, es ist kein Vertrag zustande gekommen.

Ich möchte Sie sowohl höflich alsauch dringend bitten, den sogenannten "Vertrag" sofort aufzuheben und meinen Ersatzversorger zu informieren, dass ich per 25.02.2014 keinen neuen Vertrag habe. Eine entsprechende Information geht auch von meiner Seite dorthin. Dafür habe ich mir den 16.06.2014 vorgemerkt. Andernfalls muss ich rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen.

Mit freundlichen Grüssen

Cornelia Richter

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Sofortige Aufhebung des "Vertrages" und Info an Ersatzversorger


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.06.2014 | 08:07
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Richter,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Da uns zufriedene Kunden sehr am Herzen liegen, haben wir Ihre Beschwerde aufmerksam zur Kenntnis genommen und möchten vorab unser Bedauern über Ihre Unzufriedenheit zum Ausdruck bringen.

Leider gab es bei der Bearbeitung Ihrer Daten einen Bearbeitungsfehler, weshalb zunächst ein falscher Tarif eingepflegt wurde. Für die hierdurch entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns vielmals entschuldigen.

Seit dem 16.12.2013 besteht ein wirksamer Vertrag zwischen Ihnen und der pirmastrom GmbH und wie Sie Ihrem eigenhändig unterschriebenen Auftragsformular eindeutig entnehmen können, wurde der Tarif PrimaDeutschland-S24 mit einem Arbeitspreis von 25,99 EUR/kWh und einer Grundgebühr von 6,95 EUR vereinbart.

Allein der Umstand, dass der Tarif nicht auf unserer Homepage aufgelistet wird, führt nicht zur Ungültigkeit des Vertrags. Die Tarife im Internet werden in der Regel nur für bestimmte Zeiträume angeboten, außerdem gelten teilweise unterschiedliche Tarifkonditionen bei Abschluss eines Onlinevertrags.

Verbindlich ist daher einzig und allein die zwischen den Partein geschlossene schriftliche Vereinbarung und es gibt derzeit keinen Anlass den Vertrag vorzeitig Aufzuheben. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.

Außerdem hat die primastrom GmbH seit dem 25.02.2014 die Belieferung aufgenommen und wir fordern Sie insofern auf, die offenen Abschläge, zur Vermeidung weiterer Kosten, alsbald zu begleichen.

Selbstverständlich gilt unser Angebot vom 07.05.2014, Ihnen bei Einigung in dieser Sache eine Gutschrift zu gewähren, weiterhin.

Wir hoffen, wir konnten hiermit die bestehenden Ungereimtheiten beseitigen und freuen uns auf die zukünftige Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr primastrom Team!

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Kommentare und Trackbacks (4)


06.06.2014 | 18:48
von Widder 440 | Regelverstoß melden
Primastrom nennt einen "Arbeitspreis" von 25,99 Euro/kWh, das ist
teuer: 100 x höher als der richtige Preis.

16.06.2014 | 10:18
von Cornelia Richter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe noch 2 Beschwerden nachgesandt. Leider keine Antwort mehr.


16.06.2014 | 12:07
von ReclaBoxler-5466024 | Regelverstoß melden
Danke für Ihren Kommentar. Wenn ich die Konditionen wüsste, wäre das kein Problem. In Beschwerde Nr. 2 "So einfach geht es nicht" habe ich den Antrag hochgeladen. Sagen Sie mir bitte, wo die Konditionen stehen?
Es geht hier auch nicht um Launen und Befindlichkeiten.
"Die Auftragsbestätigung ist im deutschen Recht keine eigene Rechtsfigur, sondern lediglich eine im allgemeinen Geschäftsverkehr übliche, meist schriftliche, Form der Willenserklärung. Weicht die Auftragsbestätigung vom Antrag bzw. Angebot ab, so ist die Auftragsbestätigung nicht als Annahme eines vorgeschlagenen Vertrages zu verstehen, sondern als Ablehnung verbunden mit einem neuen Vertragsangebot (Gegenangebot) des Verhandlungspartners zu werten (§ 150 II BGB). Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die Auftragsbestätigung auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers verweist, der Preis abweicht, oder die Spezifikation der Güter verändert wird. Nur wenn das Gegenangebot (i. d.R. die Bestellung) unverändert und ohne Verspätung angenommen wird, kommt ein Vertragzustande.
Schweigt ein Nicht-Kaufmann auf eine veränderte Auftragsbestätigung, so ist kein Vertrag zustande gekommen.
Einfach unangenehme Dinge aussitzen ist von der Firma keine faire und ethisch saubere Art und Weise.
Cornelia

07.07.2014 | 13:32
von Cornelia Richter gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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