primastrom GmbH (Berlin)
Kündigung nicht akzeptiert
Bestell-/Kundennummer: 8980853732
Am 22.1.2020 hatte ich den Vertrag, der angeblich noch eine Laufzeit bis 31.7.20 habe, mit Einschreiben gekündigt und um eine Kündigungsbestätigung sowie um Zusendung einer Kopie des Vertrages gebeten. Reaktion primastrom: Fehlanzeige!
Am 9.7.20 wies ich auf meine Kündigung hin und bat erneut um Zusendung einer Kündigungsbestätigung und des angeblich abgeschlossenen Vertrages.
Mit Schreiben vom 16.7.20 teilt primastrom mit, dass dort ein "fernmündlicher Auftrag" vom 7.2.20 vorliege, den Vertrag zu verlängern, und dass vom 14-tägigem Widerrufsrecht kein Gebrauch gemacht worden sei.
Mit Schreiben vom 17.7.20 teilt primastrom mit, dass sie bedauern, dass ich den Tarif kündigen wolle und man dort den 31.8.2022 (!) "für das Ende der Vertragslaufzeit vorgemerkt habe".
Am 29.7.20 schrieb ich Folgendes an primastrom: "Mit Schreiben vom 16.7.2020 teilen Sie nun mit, dass ich Sie am 7.2.2020 fernmündlich beauftragt habe, den Vertrag mit Ihnen zu verlängern. Dies ist falsch! Ferner sind die weiteren von Ihnen gemachten Angaben nicht korrekt: warum sollte ich „fernmündlich“ einen Vertrag verlängern, den ich zwei Wochen zuvor gekündigt habe!
Gleichzeitig teilten Sie mit, mir mit o. a. Schreiben eine Kopie meiner Auftragsbestätigung zugesandt zu haben. Auch dies ist nicht der Fall! Wie auch, Sie können mir keine Kopie meiner Auftragsbestätigung zusenden, da gar kein Auftrag vorliegt.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Die nun von Ihnen mit Schreiben vom 17.7.2020 zugesandte „Kündigungsbestätigung“ zum 31.8.2022 (!) finde ich dreist, hatte ich doch zunächst einen Tippfehler ihrerseits vermutet.
Ich bitte nun letztmals, mir die Kündigung des Vertragsverhältnisses zum 31.7.2020 zu bestätigen. Sollte ich weitere Rechnungen von Ihnen erhalten, behalte ich mir vor, diesen Sachverhalt publik zu machen und ggf. Strafanzeige zu erstatten. "
Primastrom teilte am 5.8.20 mit: "Ihr Vortrag, Sie hätten keine Auftragsbestätigung nebst Widerrufsbelehrung erhalten, wird zurückgewiesen. Unsere Unterlagen wurden unmittelbar nach Vertragsabschluss an Sie versandt. Die entsprechenden Unterlagen sind auch innerhalb der normalen Postlaufzeit zugegangen, denn andernfalls hätten wir diese, wie sonst bei Unzustellbarkeit, durch die Post zurückerhalten. "
Am 12.8.20 wurde primastrom erneut gebeten, die Kündigung vom 22.1.20 zum 31.7.20 zu bestätigen. Primastrom verwies am 21.8.20 auf seine bisherigen Schreiben und die dort geäußerte Rechtsauffassung.