1107 Views | 20.02.2015 | 14:54 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6259135

KAGO Wärmesysteme GmbH (Neumarkt i.d.OPf.)

Von Vertrag zurückgetreten Anzahlung nicht zurück bekommen

Bestell-/Kundennummer: Auftrag Nr. : 4289119 vom 27.05.2014

Auch ich würde Kago NIEMALS weiterempfehlen.

SCHLAGWORTE

Zum Sachverhalt:

Im Mai 2014 auf der Messe in Wächtersbach einen Ofen der Firma Kago bestellt. Vorraussichtlicher Liefertermin November 2014. Am 31.10.14 wurde mir per Email mitgeteilt, dass sie erhebliche Lieferschwierigkeiten haben und somit noch nicht absehen können wann geliefert werden kann. Mitte November noch einmal angefragt und gleichzeitig eine Nachlieferungsfrist von 2 Wochen ab Ende November gesetzt. Die Emails wurden nur selten bis gar nicht beantwortet und auf Anrufe wurde auch nicht reagiert. Der Vertrag wurde nach Ablauf der Frist gekündigt (schriftlich und vorab per Email). Da keinerlei Rückmeldung auf die Kündigung kam wurden wieder etliche Emails an sämtliche Sachbearbeiter geschrieben sowie versucht diese telefonisch zu erreichen. Am 22.12.14 kam dann endlich die Bestätigung dass ich vom Vertrag zurücktreten kann und meine Anzahlung die ich bereits im Juni geleistet habe zeitnah auf mein Konto zurücküberwiesen wird. Ca. einen Monat später musste ich dann einen Anwalt einschalten, da weder das Geld noch irgendeine Reaktion auf meine Anrufe sowie Emails bei mir ankam. Auch ein Schreiben meiner Anwältin hat nicht gefruchtet und die von Ihr gesetzte Frist ist kommentarlos verstrichen. Jetzt sehe ich mich sogar gezwungen ein Mahnverfahren einzuleiten.

Sollte sich wieder nichts tun werde ich den Messebetreiber über diesen Vorfall in Kentniss setzen um weitere mögliche Kunden davor zu bewahren den selben Fehler wie ich zu machen.

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Meine Forderung an KAGO Wärmesysteme GmbH: Erstattung meiner Anzahlung


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Kommentare und Trackbacks (2)


22.04.2015 | 07:29
von ReclaBoxler-6259135 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


18.11.2015 | 13:20
von Michael Lindner | Regelverstoß melden
Haben Sie Ihr Geld zurück? Wenn ja wie? Wir haben auch eine hohe offene Forderung.
Danke.
Viele Grüße
Michael Lindner



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