D.A.S. Deutscher Automobil Schutz Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG (München)
D.A.S. verweigert Deckungszusage
Da mein Grundstück an der Straße liegt bin ich straßenreinigungspflichtig. Die Stadt schickt mir in gewissen Abständen einen Bescheid, über Grundabgaben, in welchen die Reinigungskosten der Straße mit aufgeschlüsselt sind.
Den letzten Bescheid erhielt ich im Januar 2014 mit den Gebühren für das Folgejahr 2015.
Bei diesen Bescheiden gehe ich davon aus das diese rechtens sind. Mein Nachbar, welcher an mein Grundstück angrenzt, in ebenso gleicher Grundstückslänge, ist der sogenannte Hinterlieger, ebenfalls straßenreinigungspflichtig. Durch einen Zufall habe ich erfahren, dass der Nachbar keine Straßenreinigungsgebühren zahlt.
Darauf schrieb ich die Stadt an, ein Stück aus dem Tollhaus, und mir wurde es schriftlich bestätigt, das ich quasi allein bezahle. Meine Rechtsschutzversicherung, bei welcher ich telefonisch eine Deckungszusage für einen Anwalt mit Grundstücksrecht beantragte, lehnte ab. Man gab mir zu verstehen, dass der Bescheid von 2014 rechtswirksam wäre.
Die Art und Weise des Telefonates, eine Katastrophe. Weit entfernt davon: Wir wollen, dass Sie Ihr gutes Recht bekommen.
Sehr geehrte Damen und Herren von der Rechtsabteilung der D.A.S. Da ich kein Hellseher bin und eben sowenig Einblick in die Zahlungsverpflichtungen meiner Nachbarn gegenüber der Stadt habe, kann ich nur handeln, ab dem Zeitpunkt, ab welchen ich Kenntnis über Unregelmäßigkeiten habe.
Ich denke, dass einige Tausend €, unwissentlich und zu Unrecht für andere Leute bezahlt zu haben, wäre Grund genug für eine Deckungszusage, welche ich hier nochmals fordere.
MfG
Beschwerde ist gelöst