D.A.S. Deutscher Automobil Schutz Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG (München)
Telefonische Rechtsschutz Zusage während des Verfahren revidiert
Bestell-/Kundennummer: SR074685446-0003
Die telefonisch zugesagte Rechtsschutz Kostendeckung wurde mitten im Verfahren storniert, sodass ich nun auf 808,00 Euro (zzgl. MwSt.) Anwaltskosten sitze und das Verfahren abbrechen muss
Aufgrund meiner ungerechten Kündigung wollte ich eine Kündigungsschutzklage in die Wege leiten. Zur Klärung der Kostendeckung habe ich die ERGO D.A.S Rechtsschutzversicherung angerufen. Das war am 15.03.2019, ca. 14:00 Uhr herum (siehe Foto vom Anrufprotokoll). Der Mitarbeiter sprach mir die Kostendeckung aus und empfahl mir zusätzlich den Rechtsanwalt Hr. H. in Düsseldorf, den ich im Anschluss anrief (siehe Anrufprotokoll). Ich ging aber trotzdem zu einem anderen Anwalt in Köln.
Nachdem er die Klageschrift eingereicht hat, und ein Gütetermin feststeht, hat die ERGO D.A.S Versicherung ihm schriftlich mitgeteilt, meine Police würde Arbeitsrechtsschutz nicht decken! Ich hatte aber zuvor die ERGO Versicherung angerufen, um zu klären, ob meine RSV dies abdeckt und auch eine vorab Zusage erhalten!
Warum bekomme ich telefonisch dann eine Zusage, wenn der Mitarbeiter dort meine Vers. Nr. ins System dort eintippt und am PC sieht, dass die Kosten nicht übernommen werden können?
Nun muss ich wohl das Verfahren abbrechen und die bisherigen Verfahrenskosten i. H. v. 808,00 Euro + MwSt. aus der eigenen Tasche bezahlen. Und weiß nicht, wie ich das tun soll! D.A.S Rechtschutzversicherung hat mich voll ins Messer rennen lassen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe mit einem Anbieter der 0800 Servicenummern gesprochen und die Info erhalten, dass sehr wohl EVN bei den Empfänger vorliegen und nachvollziehbar sei, wer wann mit welcher Leitung gesprochen hat. Ich kenne das Datum und die Uhrzeit, als ich telefonisch die Zusage (mit Anruf ID) erhalten habe. Bei den heutigen EDV Systemen, von solch eines großen Unternehmens beispielsweise kann mir keiner erzählen, dass man getätigte Anrufe nicht zurück verfolgen könne.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst