Durch D.A.S. Deutscher Schutz Allgemeine Rechtsschutz endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 374 Views | 10.05.2019 | 17:39 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4999111

D.A.S. Deutscher Automobil Schutz Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG (München)

Telefonische Rechtsschutz Zusage während des Verfahren revidiert

Bestell-/Kundennummer: SR074685446-0003

Die telefonisch zugesagte Rechtsschutz Kostendeckung wurde mitten im Verfahren storniert, sodass ich nun auf 808,00 Euro (zzgl. MwSt.) Anwaltskosten sitze und das Verfahren abbrechen muss

Aufgrund meiner ungerechten Kündigung wollte ich eine Kündigungsschutzklage in die Wege leiten. Zur Klärung der Kostendeckung habe ich die ERGO D.A.S Rechtsschutzversicherung angerufen. Das war am 15.03.2019, ca. 14:00 Uhr herum (siehe Foto vom Anrufprotokoll). Der Mitarbeiter sprach mir die Kostendeckung aus und empfahl mir zusätzlich den Rechtsanwalt Hr. H. in Düsseldorf, den ich im Anschluss anrief (siehe Anrufprotokoll). Ich ging aber trotzdem zu einem anderen Anwalt in Köln.

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Nachdem er die Klageschrift eingereicht hat, und ein Gütetermin feststeht, hat die ERGO D.A.S Versicherung ihm schriftlich mitgeteilt, meine Police würde Arbeitsrechtsschutz nicht decken! Ich hatte aber zuvor die ERGO Versicherung angerufen, um zu klären, ob meine RSV dies abdeckt und auch eine vorab Zusage erhalten!

Warum bekomme ich telefonisch dann eine Zusage, wenn der Mitarbeiter dort meine Vers. Nr. ins System dort eintippt und am PC sieht, dass die Kosten nicht übernommen werden können?

Nun muss ich wohl das Verfahren abbrechen und die bisherigen Verfahrenskosten i. H. v. 808,00 Euro + MwSt. aus der eigenen Tasche bezahlen. Und weiß nicht, wie ich das tun soll! D.A.S Rechtschutzversicherung hat mich voll ins Messer rennen lassen.

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Meine Forderung an D.A.S. Deutscher Automobil Schutz Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG: Übernahme der bisherigen Verfahrenskosten (ca. 800,00 Euro), die ohne die telefonische Zusage nicht entstanden hätten


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Kommentare und Trackbacks (5)


12.05.2019 | 07:49
von ReclaBoxler-8580208 | Regelverstoß melden
Als Versicherungsnehmer weiß man eigentlich, welche Versicherungen man abgeschlossen hat. Schauen Sie doch mal in Ihre Unterlagen. Verkehr, Beruf, Miete etc., es gibt ja viele Varianten. Wenn die Beruf- Rechtschutz nicht dabei ist, haben Sie Pech gehabt. Da nützt Ihnen die telefonische Zusage leider nichts.

17.05.2019 | 17:49
von ReclaBoxler-4999111 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


28.05.2019 | 18:16
von ReclaBoxler-4999111 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Versicherung teilte mir allen Ernstes mit, sie könne nicht nachvollziehen, wer mit mir gesprochen haben soll, da der Anruf im EDV nicht (!) registriert sei und nicht nachverfolgbar wäre.
Ich habe mit einem Anbieter der 0800 Servicenummern gesprochen und die Info erhalten, dass sehr wohl EVN bei den Empfänger vorliegen und nachvollziehbar sei, wer wann mit welcher Leitung gesprochen hat. Ich kenne das Datum und die Uhrzeit, als ich telefonisch die Zusage (mit Anruf ID) erhalten habe. Bei den heutigen EDV Systemen, von solch eines großen Unternehmens beispielsweise kann mir keiner erzählen, dass man getätigte Anrufe nicht zurück verfolgen könne.


12.06.2019 | 01:12
von ReclaBoxler-4999111 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.07.2019 | 01:29
von ReclaBoxler-4999111 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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