Durch ibuys.de endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1241 Views | 10.01.2016 | 12:05 Uhr
geschrieben von Jens Paul

ibuys.de (Essen)

Ich fühle mich abgezockt

Bestell-/Kundennummer: 1002304

Ich wollte mein iPhone 4 verkaufen, online bot mir der Händler 120 EUR an. (Natürlich unverbundlich) wie es versteckt in den AGB´s heißt.

SCHLAGWORTE

Meine Entscheidung hat sich geändert, und ich wollte mein Handy behalten.

Daraufhin, habe ich die erste Mail erhalten die wie folgt lautet:

"Leider haben wir das Produkt, das Sie uns verkauft haben, immer noch nicht erhalten. Falls Sie das Produkt bereits verschickt haben, können Sie diese Nachricht als erledigt betrachten. Sie haben unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ihrer Registrierung 2 mal akzeptiert. Demnach haben Sie den Verkauf ausdrücklich durch 2 maliges Akzeptieren unsere AGBs zugestimmt. Es ist rechtlich nicht relevant, aus welchen Gründen Sie das Produkt nicht an uns schicken können. Tatsache ist jedoch, dass Sie 2 mal unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt haben. Die Rechtsprechung hat bereits festgelegt, dass ein Klick im Internet den selben Charakter wie eine Unterschrift hat. Ein Widerrufsrecht steht Ihnen als Verkäufer nicht zu. Sollten Sie das Produkt noch haben, das Sie uns verkauft haben, haben Sie die Möglichkeit dieses binnen von 3 Werktagen an uns zu versenden. Sollten Sie das Produkt nicht mehr schicken wollen, überweisen Sie bitte 50,00 Euro Aufwand-und Entschädigungskosten auf unser Konto unter Angabe Ihrer Kundennummer. Kontoinhaber: Elektronik-4-you UG IBAN: DE55360400390102796000 BIC: COBADEFFXXX Bank: Commerzbank Verwendungszweck: Ihre Kundennummer Bitte beachten Sie, dass das Mahnverfahren eingeleitet wird, sollten wir nicht zeitnah das Produkt oder die Zahlung erhalten. In diesem Fall müssen Sie entstehende Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen. "

Gehts noch? ein Mahnverfahren weil ich nicht verkaufen will?

50,00 EUR soll ich bezahlen? für welchen Aufwand? und vor allem, für welche Entschädigung?

Diese Frage stellte ich iBuys.

Prompt km die Antwort.

"vielen Dank für Ihre Mail.
Sie können selbst entscheiden, was Sie für richtig halten.
Sie haben mit dem Akzeptieren unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Vertrag bestätigt. Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht Ihnen als Verkäufer nicht zu. Durch Vertragsbruch haben Sie sich uns gegenüber schadenersatzpflichtig gemacht.

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Wir bereits erwähnt werden wir nach Ablauf der gesetzten Frist das Mahnverfahren einleiten.
Sie haben im Grunde 3 Möglichkeiten.
1. Sie versenden den Artikel binnen 3 Tagen: Das Mahnverfahren wird gestoppt.
2. Sie überweisen 50 Euro auf unser Konto.
3. Sie warten das gerichtliche Mahnverfahren ab und können dagegen Widerspruch einlegen. In diesem Fall entscheidet ein Richter wer Recht bekommt, die Partei die verliert muss von der Gegenseite sowohl die Gerichts- als auch Anwaltskosten zahlen"

Aha, also so siehts aus.

Entweder bezahle ich 50,00 EUR, oder Mahnverfahren startet was schon eingeleitet wurde, also ich werde hier quasi erpresst. Einen Wiederruf als VErkäufer gibt es nicht so iBuys.

ich habe den Namen des Geschäftsführers durch Google gejagt und siehe da.

Herr Badre Akioui hat ist laut Handelsregister Auszug für eine Firma als Geschäftsführer tätig (URL: handelsregister-online.net/neueintragung.cfm?cn=4136620)

und zwar für "Electronic4You" (URL: http://www.electronic4you.de)

Zudem habe ich noch unter der URL: https://whois.domaintools.com/emiraten.biz

gelesen das er 3 weitere Domains hat. aber schaut euch das selbst an.

Als ich iBuys schrieb wenn ich die 50 EUR zahle was dann währe? dann würde das Mahnverfahren eingestellt. Und Herr Badre Akioui hat wieder verdient. Egal ob er 29,99 EUR für die Rücksendung der bereits versendeten Ware verlangt. Oder bei noch nicht versendeter Ware mit 50,00 EUR droht.

Zudem ist das Konto für die URL: www.electronic4you.de in Ästerreich genauer bei der UniCredit Bank Austria AG zu finden unter "Impressum"

So ganz serjös, scheint mir das alles nicht zu sein.

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Meine Forderung an ibuys.de: Ich möchte nicht verkaufen, und keine Extra Kosten zahlen. Wiederruf soll annerkannt werden!


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Kommentare und Trackbacks (3)


10.01.2016 | 12:23
von Peta | Regelverstoß melden
Jetzt ändern Sie den Text ab und nehmen die Stellen raus, aus denen hervorgeht, dass Sie selbst Schuld sind?

Ziemlich arm.

12.01.2016 | 22:52
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


17.01.2016 | 14:19
von Jens Paul noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


02.02.2016 | 20:23
von Jens Paul endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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