ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Überhöhte Abschlagszahlungen - Guthaben wird nicht ausbezahlt
Bestell-/Kundennummer: 01812730
Ich war zwei Jahre Kunde bei Extra Energie. Im zweiten Jahr wurden meine Abschlagszahlungen erheblich erhöht. Um unnötigen Ärger zu vermeiden habe ich dies akzeptiert und hatte gehofft mein Guthaben am Ende ausbezahlt zu bekommen.
Nach Ende des Vertrags erhielt ich natürlich auch eine Endabrechnung mit falschem ERRECHNETEM Zählerstand. Mein gemeldeter Zählerstand wurde einfach ignoriert
und erhielt statt Guthaben eine Zahlungsaufforderung.
Zwischenzeitlich soll angeblich der korrigierte vom Netzbetreiber angekommen sein.
(Was ich sehr anzweifle!) Seit Wochen wird mir versprochen eine geänderte Abrechnung zu erhalten. Laut Aussage der Hotline ist der Mitarbeiter für die händische Erstellung der Abrechnung nur intern zu erreichen aber nicht für Kunden.
Sehr schlechter Service!
Werde mich nun nach Rechtsmitteln erkundigen!
19.01.2016 | 10:59
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Borkenstein,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Bezüglich Ihres Anliegens haben wir Sie bereits per E-Mail kontaktiert. Sollten sich bei Ihnen Rückfragen ergeben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
Bei weitergehenden Prüfungen mit Hilfe einer Exel-Tabelle konnte ich feststellen, das ganz offensichtlich mit undurchsichtigen Buchungstricks bei der Berechnung von Guthaben und Abschlagszahlungen operiert wird.
Dadurch werden offensichtlich höhere Forderungen generiert, als sich bei einer korrekten Rechnungsstellung ergeben würden. Zumindest war das bei mir so. Inzwischen habe ich die Bestätigung eines Mitgliedes aus unserer Selbsthilfegruppe, das es dort genau so war.
Man kann dem aber ziemlich einfach auf die Schliche kommen, wenn man in einer Exel-Tabelle für jeden Abrechnungszeitraum die ungekürzten Rechnungsbeträge (auf Grundlage der rechtswirksamen Arbeitspreise)
eingibt und den gewährten Neukundenbonus und die tatsächlich geleisteten Abschlagszahlungen gegenüber stellt. Wenn man dabei die ganze Guthaben- und offene Postenrechnerei aussen vor lässt, kommt man zu einem korrekten Ergebnis
Beschwerde ist gelöst