300 Views | 08.04.2016 | 07:27 Uhr
geschrieben von Jochen Ramjoue
Bestell-/Kundennummer: F41.32 - KG.-Nr.: 311FK313850
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Kindergeldzuschuss ist abgelehnt worden mit der Begründung, dass wir zu wenig Einkommen hätten und uns an die ARGE wenden sollten.
Dabei waren wir lediglich in einer stationären Therapie für die Zeit von 4 Monaten und haben während dieser Zeit Übergangsgeld erhalten. Ich war die ganze Zeit allerdings weiterhin bei der Firma beschäftigt.
Es kann nicht sein dass die Leute in Kassel das nicht verstehen können. Wir haben bereits mehrmals alle Unterlagen dort eingereicht und auch Widerspruch eingelegt.
Sollte diese Beschwerde nicht fruchten werde ich mittels meines Anwaltes gegen die Kindergeldkasse vorgehen und mir weiterhin vorbehalten damit an die öffentlichen Medien zu gehen.
Vorerst verbleibe ich mit freundlichem Gruß
Jochen Ramjoué
Meine Forderung an Familienkasse Hessen:
Erstattung des Kindergeldzuschlages seit November 2015
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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