Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 198 Views | 20.03.2018 | 13:21 Uhr
geschrieben von Heiko Dreyer

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Neukundenbonus nicht ausgezahlt

Bestell-/Kundennummer: 416945

Was bedeutet der Rechnungspunkt "Messung"? Neukundenbonus nicht ausgezahlt!

Betreff: Abrechnung zur Kundennummer 416945, Vertragsnummer 343192

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu den im Betreff genannten Vertragsdaten habe ich Ihre Endabrechnung vom 25.2.2018 erhalten.

Dazu habe ich zwei Fragen bzw. Anmerkungen:

  1. Unter Pkt 3 „Detaillierte Aufstellung“ findet sich unten ein Posten mit der Bezeichnung „Messung“. Berechnet wurden hier € 11,77. Wofür fällt dieser Betrag an? Sollte es sich dabei um einen Betrag für die Ablesung durch einen Mitarbeiter des Netzbetreibers handeln, so weise ich darauf hin, dass die Ablesung/ Messung durch mich persönlich erfolgt ist und ich auch die Übermittlung der Daten vorgenommen habe.
  2. Bei Abschluss des Vertrags wurde ein Neukundenbonus i. H.v. 15% des Jahresumsatzes vereinbart. Diesen Neukundenbonus haben Sie bei Ihrer Schlussrechnung leider nicht berücksichtigt. Warum nicht?

Ich freue mich, wenn Sie mir zu meinen Fragen kurzfristig eine Antwort geben.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstattung des Neukundenbonus i. H.v. 15%


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.03.2018 | 13:21
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Herr Dreyer,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zur Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


02.04.2018 | 18:50
von Heiko Dreyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir sind bisher nur vertröstet worden. Seit fast zwei Wochen warten wir auf Antwort.

Gruß

H. Dy


02.04.2018 | 22:51
von Heiko Dreyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir sind bisher nur vertröstet worden. Seit fast zwei Wochen warten wir auf Antwort.

Gruß

H. Dy


17.04.2018 | 14:31
von Heiko Dreyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat man sich um unser Anliegen über diesen Weg nicht gekümmert. Daher haben wir nun mit einem Einschreiben-Brief reagiert und werden auch vor der Nutzung entsprechender Rechtsmittel nicht zurückschrecken.


09.05.2018 | 16:40
von Heiko Dreyer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
BEV hat uns leider nicht schriftlich über die Erstattung informiert. Unser Einschreibe-Brief wurde leider nicht beantwortet. :-((




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