Von EVD EnergieVersorgung Deutschland beantwortete Beschwerde. | 366 Views | 22.05.2018 | 15:32 Uhr
geschrieben von Lara Ködel

EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH (Chemnitz)

Ärger mit Pakettarif Berlin 2200

Bestell-/Kundennummer: 00252116

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

am 07.05.2018 erhielt ich meine Jahresrechnung und staunte nicht schlecht, dass sich mein Paketpreis um 20 % von 50 Euro auf 60 Euro erhöht hat. Darüber informiert wurde ich durch das rechtlich gesehen zweifelhafte Verfahren über meinen Onlineaccount OHNE entsprechende Information per E-Mail.

Mit dem Kundenservice habe ich mich in Verbindung gesetzt. Heute die Antwort erhalten, dass ich angeblich per E-Mail über die Preisänderung informiert worden wäre, was jedoch NIE der Fall war. Als "Beweis" diente eine pdf Datei im Anhang mit Kopfzeile. in welcher Absender und Empfänger der E-Mail sowie Betreff und Datum stehen. Das ist KEIN Beweis, dass die E-Mail jemals geschickt wurde.
Demnach verstoßen Sie meiner Meinung nach gegen §42 (3) EnWG. Ich wurde nicht auf „transparente und verständliche Weise“ auf die Preiserhöhung aufmerksam gemacht und ich musste den entsprechenden Hinweis auf ihrem Onlineportal suchen.

Die Mitteilungspraxis von Preiserhöhungen lediglich durch Einstellen in das Online-Portal des Anbieters ist in einer Reihe von Gerichtsurteilen als nicht ausreichend bewertet worden.

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Ich habe meinen Sachverhalt mit dem der 365 AG und der ExtraEnergie aus den Jahren 2013 und 2014 verglichen. In diesen Fällen haben u. a. das Landgericht Düsseldorf (AZ: 12 O 177/14) und das Amtsgericht Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I) zu Gunsten der Verbraucher entschieden und die Praktiken der Stromanbieter kritisiert. Zudem zweifle ich die rechtliche Grundlage der Preiserhöhung an. Zuletzt vermute ich, dass Sie Ihren Gewinnanteil mit dieser Preiserhöhung steigern. Dies ist aber nicht zulässig, da Sie nur unvermeidbare Kostensteigerungen ohne Erzielung eines zusätzlichen Gewinns an die Kunden weitergeben dürfen und dabei Kostensenkungen auch zeitlich ebenso und nach den gleichen Maßstäben berücksichtigen müssen wie Kostensteigerungen. Für Details verweise ich auf verbraucherhilfe-stromanbieter.de/preiserhoehung-strom/.

Vor diesem Hintergrund erwarte ich die korrigierte Rechnung und die Überweisung des Guthabens bis zum 31.05.2018.

Viele Grüße

Lara Ködel

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Meine Forderung an EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH: Sofortige Aufhebung des Vertragsverhältnisses.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.05.2018 | 13:05
Firmen-Antwort von: EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH
Abteilung: Produktmanagement

Sehr geehrte Frau Ködel,

mit Bedauern haben wir von Ihrer Beschwerde Kenntnis genommen. Gerne möchten wir auf diese kurz eingehen und Ihnen eine Lösung unterbreiten.

Die Mitteilung zur Preisanpassung wurde Ihnen per E-Mail zugestellt und aufgrund des Fehlens eines Rückläufers wird von Ihrer Kenntnisnahme ausgegangen. Wir werden Ihnen in Kürze ein Kulanzangebot zukommen lassen.

Wir bitten insofern um Kenntnisnahme und Verständnis.

Mit freundlichem Gruß

Ihre EVD GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


01.06.2018 | 15:13
von Lara Ködel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Angebot wurde gemacht, Bonus ausgezahlt, warte auf Umstellung des Vertrags


23.08.2018 | 08:43
von Lara Ködel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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