Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 146 Views | 27.11.2018 | 20:14 Uhr
geschrieben von Susann Nikoleizig

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Reaktion auf Kündigung, keine Gutschriftauszahlung!

Bestell-/Kundennummer: Kdnr. 57500

Tot stellen kann sich die BEV sehr gut. Seit 09.2014 bin ich dort Kunde und hatte nie Probleme. Aber das was jetzt abgeht, macht mich sprachlos.

SCHLAGWORTE

Die erste Jahresabrechnung vom 10.09.2018 (mein Jahr ist immer 01.09.- 31.08.) war falsch und ich musste erstmals 63,65 Euro nachzahlen. Diese 63,65 Euro hat die BEV auch am 04.10.2018 abgebucht.

Gegen diese Rechnung bin ich am 12.09.2018 per E-Mail in Widerspruch gegangen, da ich lt. Rechnung viel höhere Preise zahlen sollte als vertraglich vereinbart. Dass ich über die Erhöhung kein Informationsschreiben bekommen habe, wurde mir auch telefonisch bestätigt.

Gleichzeitig habe ich online bei Verivox einen neuen Stromlieferanten gesucht (Envia), da BEV in der Jahresrechnung unter Pkt. 2 eine unverschämte Grundpreiserhöhung zum 25.10.2018 angekündigt hatte. Envia hat dann auch prompt meinen BEV Vertrag gekündigt. Dann kam die Kündigungsbestätigung der BEV zum 31.08.2019 statt zum 25.10.2018.

Ich habe dann dort angerufen und gefragt, warum erst zum 31.08.19, da ich ja auf Grund der in der Jahresrechnung Pkt. 2 angekündigten Preiserhöhung zum 25.10.2018 ein Sonderkündigungsrecht habe.

Am Telefon wurde mir gesagt, dass ich auf Grund Sonderkündigungsrecht selbst kündigen muss, per E-Mail reicht. Das habe ich am 22.09.20018 direkt per E-Mail getan.

Dann kam erst mal nichts von der BEV. Zwischenzeitlich hatte ich mindestens 4x dort angerufen und zum einen nach meiner Korrektur meiner Jahresrechnung auf Grund meiner E-Mail gefragt, zum anderen natürlich nach der Kündigungsbestätigung zum 25.10.2018.

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Immer wieder wurde ich vertröstet, dass die E-Mails beide eingegangen sind, aber noch nicht bearbeitet. Immer wieder wurde mir versprochen, dass das sofort mit Nachdruck an die jeweilige Abteilung weiter gegeben wird.

Am 23.10.2018 bekam ich dann wenigstens die korrigierte Jahresabrechnung, die nun ein Guthaben von 49,84 Euro aufwies, die mir angeblich auf das bekannte Konto überwiesen wurden. Wurden sie allerdings nicht.

Der Kündigungstag 25.10.2018 verstrich, ohne dass ich eine Kündigungsbestätigung bekam. Zwischenzeitlich folgten weitere Anrufe von mir bei der Kundenhotline, denn mittlerweile wollte ich 1. endlich aus dem Vertrag raus, 2. mein Guthaben i. H. v. 49,84 Euro, 3. meine bereits abgebuchte falsche Nachzahlung i. H. v. 63,65 Euro.

Bei der Hotline wurde mir versprochen, dass ich auf Grund der bisher nicht erfolgten Bearbeitung meiner Kündigung auf jeden Fall nicht ab 25.10.2018 den höheren Preis zu zahlen habe. Super. Ob das so ist, werde ich erst irgendwann später sehen.

Auch wurde mir ab 01.11. plötzlich statt 62,00 Euro Abschlag 70,00 Euro abgebucht. Ja, das stand auf der 1., falschen, Rechnung. Auf der korrigierten stand wieder 62,00 Euro, wie bisher.

Am 13.11.2018 habe ich dann nach vielen erfolglosen Telefonaten eine Beschwerdemail mit meinen Forderung mit Frist zum 23.11.2018 geschrieben. Und es ist wieder nichts passiert.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Die Vertragskündigung (eigentlich schon ab 25.10.2018!), Erstattung meines Guthabens i. H. v. gesamt 113,49 Euro, eine korrekte Abrechnung nach Vertragsende


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


21.12.2018 | 13:59
von Susann Nikoleizig noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Meine Kündigung wurde wohl zwischenzeitlich bearbeitet und auch meine Guthaben habe ich teilweise überwiesen bekommen. Nun warte ich auf den Rest meines Guthabens und auf eine Abschlussrechnung.


20.02.2019 | 16:29
von Susann Nikoleizig endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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