Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 264 Views | 28.12.2018 | 11:43 Uhr
geschrieben von Wilhelm Busse

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Endabrechnung am 04.12.2018, Keine Guthabenauszahlung

Bestell-/Kundennummer: Kunde 978578 Vertrag 847245

Mit Endabrechnung vom 04.12.2018 wurde ein Guthaben errechnet und eine Überweisung auf die hinterlegte Bankverbindung angekündigt. Darauf haben wir uns verlassen. Bis heute und nach mehrmaligen Anrufen und E-Mails kam keine Reaktion bzw. es wurde gesagt, ich erinnere und informiere die Buchhaltung.

SCHLAGWORTE

Nun kommt man schon seit 2 Tagen nicht mehr auf der Kundenhotline durch. Verbraucherschutz und Schlichtungsstelle sind informiert.

In Januar 2019 folgt der Mahnbescheid. Seit 1 Jahr wurden vertragsgemäß die Beiträge abgebucht. Auch wurden Fehler Ihrerseits ignoriert, wie Abbuchung klappte nicht; weil die Bankverbindung auf einmal fehlte, der Abschlagsbetrag Betrag wurde doppelt abgebucht oder mal erfolgte die Abbuchung Mitte des Monats und mal Anfang des Monats. Auch in der Höhe der Abschläge war kein Entgegenkommen möglich, trotz niedrigerem nachgewiesenen Verbrauch.

Aber nun reicht es. Ich fordere Sie nunmehr erneut auf, wie in E-Mail, Kundenkontakt etc., sofort und unverzüglich den Guthabenbetrag an uns an die Ihnen bekannte und vorliegende Bankverbindung zur überweisen!

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Sofortige Erstattung des Guthabenbetrags aus Endabrechnung vom 04.12.2018


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.12.2018 | 11:43
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


02.01.2019 | 08:37
von Wilhelm Busse noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher keine weitere Kontaktaufnahme.


09.01.2019 | 08:49
von Wilhelm Busse gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Fa. hat nun nach mehrmaligen anrufen, entsprechenden Bewertungen und Anrufung der Schlichtungsstelle reagiert.




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