BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Guthaben aus Jahresabrechnung nicht ausbezahlt
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer491441
Keine Überweisung von Guthaben / unverschämte Preiserhöhung
Jahresverbrauchsabrechnung vom 28.05.18 mit Guthaben über 230,30€
bis zum 10.01.19 noch nicht erhalten. Dafür Preiserhöhung von 3,85 Cent/kWh
und Grundpreis /monatlich von 25,11€ am 15.12.19 zum 01.02.18.
Auf Beschwerden keine Antwort erhalten, gekündigt am 21.12.18 keine Bestätigung erhalten.
11.01.2019 | 12:18
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrte Kundin,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre 2. Mahnung über die außstehnenden beiden letzten Abschlagszahlung nebst Mahngebühr
von € 10,00 habe ich erhalten.
Sie haben mir nicht mitgeteilt, dass Sie nach acht Monaten nun die Rückzahlung aus der letzen Abrechnung nach sehr intensivem Mahnen meinerseits überwiesen haben. Erst einmal Danke dafür. Halten Sie unter diesen Voraussetzungen eine Mahngebühr wirklich für erforderlich? Ausserdem steht ja noch die Endabrechnung bevor auf die ich vermutlich mindestens genau so lange warten muss. Den Zählerstand werde ich Ihnen am 31.01.2019 mitteilen. Ich habe die letzten Wochen regelmässig unseren Zählerstand fotografiert, damit es keine Unregelmäßigkeiten gibt. Die offe Forderung werde ich in Höhe der beiden letzen Abschlagszahlungen begleichen und bitte weiterhin um Einschaltung der Schlichtungsstelle falls es Probleme mit der nächsten Endabrechnung gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Roger Stolz