Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 104 Views | 11.01.2019 | 12:18 Uhr
geschrieben von Kerstin Gebhardt-Stolz

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Guthaben aus Jahresabrechnung nicht ausbezahlt

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer491441

Keine Überweisung von Guthaben / unverschämte Preiserhöhung

Jahresverbrauchsabrechnung vom 28.05.18 mit Guthaben über 230,30€

bis zum 10.01.19 noch nicht erhalten. Dafür Preiserhöhung von 3,85 Cent/kWh

und Grundpreis /monatlich von 25,11€ am 15.12.19 zum 01.02.18.

Auf Beschwerden keine Antwort erhalten, gekündigt am 21.12.18 keine Bestätigung erhalten.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: 230,30€ Guthaben aus Jahresverbrauchsabrechnung IV. 491441-RS. 571435z/675131


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.01.2019 | 12:18
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrte Kundin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


21.01.2019 | 12:35
von Kerstin Gebhardt-Stolz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe jetzt eine Bestaetigung fuer die Kuendig erhalten. Das Guthaben ist noch nicht auf dem Konto ich habe zwei Abschlagszahlungen zurueckbuchen lassen und darueber eine Mahnung mit Mahnkosten erhalten. Ich habe zueueckgeschrieben das ich im Einschaltung der Schlichtungsstelle bitte. Mal sehen wie es weitergeht.


26.01.2019 | 15:23
von Kerstin Gebhardt-Stolz endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Dieses Schreiben habe ich heute an BEV gesendet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre 2. Mahnung über die außstehnenden beiden letzten Abschlagszahlung nebst Mahngebühr
von € 10,00 habe ich erhalten.
Sie haben mir nicht mitgeteilt, dass Sie nach acht Monaten nun die Rückzahlung aus der letzen Abrechnung nach sehr intensivem Mahnen meinerseits überwiesen haben. Erst einmal Danke dafür. Halten Sie unter diesen Voraussetzungen eine Mahngebühr wirklich für erforderlich? Ausserdem steht ja noch die Endabrechnung bevor auf die ich vermutlich mindestens genau so lange warten muss. Den Zählerstand werde ich Ihnen am 31.01.2019 mitteilen. Ich habe die letzten Wochen regelmässig unseren Zählerstand fotografiert, damit es keine Unregelmäßigkeiten gibt. Die offe Forderung werde ich in Höhe der beiden letzen Abschlagszahlungen begleichen und bitte weiterhin um Einschaltung der Schlichtungsstelle falls es Probleme mit der nächsten Endabrechnung gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Roger Stolz




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