BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Letzte Aufforderung Auszahlung des Guthabens
Bestell-/Kundennummer: 865847
Sehr geehrte Damen und Herren,
da Sie weder auf meinen schriftlichen Wiederspruch per E-Mail, noch per Einschreiben am 04.11.2018 gegen die Jahresabrechnung reagierten und auch eine telefonische Anmahnung der Auszahlung der offenen Beträge am 17.12.2018 zu keinem Ergebnis führte, hier jetzt der letzte gütliche Versuch auf diesem Weg:
Laut ihrer Abrechnung belaufen sich die von mir geleisteten Zahlungen auf 1050,00 Euro.
Laut meiner Kontodaten ist von mir eine Gesamtsumme für das Abrechnungsjahr 01.10.2017 – 30.09.2018 von 1144,00 Euro an die BEV gezahlt worden.
Des Weiteren ist auf der von Ihnen ausgestellten Jahresabrechnung zwar der Neukundenbonus von 228,18 Euro auf Seite 2 im Fließtext vermerkt, jedoch in der Abrechnung nicht mit aufgeführt
Wie oben aufgeführt, ergibt sich eine von mir geleistete Gesamtsumme in Höhe von 1144,00 Euro.
Davon ist abzuziehen, die von Ihnen erbrachte Stromlieferung in Höhe von 912,73 Euro.
Hieraus ergibt sich ein Guthaben von 231,27 Euro.
Zu diesen 231,27 Euro Guthaben addiert sich der Neukundenbonus in Höhe von 228,18 Euro, sowie der Direktbonus in Höhe von 90,00 Euro.
Hinzu kommt noch ein Guthaben, aus geringerem Verbrauch, für den Zeitraum bis zur Sonderkündigung 01.10.2018 – 28.11.2018 in Höhe von 47,73 Euro.
Somit ergibt sich ein Gesamtguthaben von 597,18 Euro.
Für eine letzte gütliche Einigung gewähre ich Ihnen hiermit eine Frist, den ausstehenden Betrag von 597,18 Euro, binnen einer Woche auf Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen.
25.01.2019 | 10:47
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst