Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 175 Views | 25.01.2019 | 14:11 Uhr
geschrieben von Nicole Nowak

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Sonderkündigungsrecht wird ignoriert

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 917630

BEV ignoriert Kündigung zum 31.01.2019 entsprechend Sonderkündigungsrecht seit Mitte Dezember. Ich habe mehrere E-Mails geschickt, die Kündigung per Einschreiben, rufe mittlerweile täglich an und nichts tut sich.

Stattdessen erhalte ich ungerechtfertigte Mahnungen, weil meine Jahresverbrauchsprognose einfach auf 6800 kWh angehoben wurde. Obwohl mein Verbrauch für 8 Monate vorliegt und grade mal 1900 kWh war.

Wie soll ich in 4 Monaten noch knapp 5000 kWh verbrauchen, allein mit Kind? Mein Guthaben muss ja immens sein, wer weiß, ob diese Gesellschaft es jemals auszahlt.
Man wird nur vertröstet, absolut inkompetent wie mit Kunden umgegangen wird.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Schriftliche Bestätigung der Sonderkündigung zum 31.01.2019


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.01.2019 | 14:12
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrte Kundin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


04.02.2019 | 14:16
von Nicole Nowak noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


18.02.2019 | 15:00
von Nicole Nowak endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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