55 Views | 28.01.2019 | 16:14 Uhr
geschrieben von Steffen Born

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Endabrechnung und Rückzahlung erhalten

Bestell-/Kundennummer: 848333

Seit Oktober 2018 bin ich kein Kunde der BEV mehr und habe bis heute keine Endabrechnung oder Rückzahlung der zu viel bezahlten Beiträge erhalten. Durch die BEV wurde auch ein Abschlag mehr eingezogen als vertraglich vereinbart

Ich habe mich mehrfach an die BEV zur Erstellung meiner Endabrechnung und Auszahlung des daraus resultierenden Guthabens gewandt. Allerdings habe ich bis heute weder eine Endabrechnung noch mein Restguthaben (inkl. Direktbonus und Neukundenbonus) ausgezahlt bekommen.

SCHLAGWORTE

Telefonisch wurde ich immer wieder vertröstet, E-Mails wurde nicht beantwortet, weshalb ich letztendlich einen Brief per Einschreiben verschickt habe. Auch innerhalb der Frist aus diesem Einschreiben kam es seitens der BEV zu keiner Reaktion. Diese Frist ist nun auch verstrichen.

Mein Vertragsende war bereits im Oktober 2018, d. h. die gesetzliche Frist von spätestens 6 Wochen nach Abrechnungsende ist mittlerweile schon längst überschritten worden. In meinem Vorgang sind auch die Schlichtungsstelle Energie e. V. und CHECK24.de aktiv, allerdings hat dies bis jetzt auch noch zu keinem Ergebnis oder einer Reaktion seitens der BEV geführt. Laut meinen Berechnungen schuldet mir die BEV noch eine Rückzahlung von 525,69€.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstellung einer korrekten Endabrechnung und sofortige Rückzahlung meines Guthabens in Höhe von 525,69€


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


04.02.2019 | 17:03
von Steffen Born noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bev ist mittlerweile in der Insolvenz. ich hoffe dass die Verantwortlichen für den ganzen Betrug und Nichteinhaltung von geltenden Gesetzen trotzdem belangt werden können.


19.02.2019 | 14:04
von Steffen Born noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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