Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 165 Views | 28.01.2019 | 08:28 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3689811

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Widerspruch Mahnungen

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 969463 / Vertrag 838226

Hiermit widerspreche ich Ihrer Mahnung vom 24.01.2019 und mache vom meinem Recht der Verbraucherbeschwerde Gebrauch.

SCHLAGWORTE

Wie ich Ihnen bereits mit meinem Schreiben vom 18.01.2019 mitgeteilt habe, beträgt meine Abschlagszahlung für die von Ihnen als nicht bezahlte angegebene Monate 97,00 Euro und nicht wie von Ihnen angegeben 102,00 Euro. Dies ist seit dem April 2018 der Fall und wurde zudem von Ihnen bestätigt.
Die Abschlagsbeträge für die Monate November 2018, Dezember 2018 sowie Januar 2019 wurden von mir gemäß der vertraglichen Vereinbarung pünktlich überwiesen. Als Nachweis sendete ich Ihnen im Anhang meiner E-Mail vom 18.01.2019 einen Auszug mit dem Überweisungen.

Ich fordere Sie auf, die unberechtigten Mahngebühren unverzüglich zu stornieren und mein Vertragskonto auszugleichen.
Sollten Sie weiterhin unberechtigte Mahnungen an mich versenden und ich weiterhin keine Antworten auf meine Schreiben erhalten, werde ich einen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie e. v. stellen.

Ich behalte mir weitere rechtliche Schritte gegen die BEV vor.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens.

Mit besten Grüßen

Gesendet: 18. Januar 2019 um 14:45:08
An: BEV Energie Kundenservice (kundenservice spider monkey bev-energie.com)
Betreff: Vertragsnummer 838226 Kunde 969463

Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit widerspreche ich Ihrer Mahnung vom 15.01.2019.
1. Meine Abschlagszahlung beträgt für die von Ihnen als nicht bezahlte angegebene Monate 97,00 Euro und nicht wie von Ihnen angegeben 102,00 Euro. Dies ist seit dem April 2018 der Fall und wurde zudem von Ihnen bestätigt.
2. Die Abschlagsbeträge für die Monate November 2018, Dezember 2018 sowie Januar 2019 wurden von mir gemäß der vertraglichen Vereinbarung pünktlich überwiesen. Als Nachweis sende ich Ihnen im Anhang einen Auszug mit dem Überweisungen.
Ich bitte um Beachtung, dass mein Vertrag mit Ihnen am 31.01.2019 endet und zu meiner Endabrechnung noch ein Anspruch meinerseits für eine Bonusverrechnung besteht, den ich hiermit geltend mache. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich keine Zahlung des Bonus in Form eines Sachbezuges wünsche.
Ich bitte um eine Eingangsbestätigung meines Schreibens.
Mit besten Grüßen

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Stornierung der Mahngebühren und Ausgleich des Vertragskontos


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.01.2019 | 08:28
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


31.01.2019 | 23:07
von ReclaBoxler-3689811 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe lediglich eine Eingangsbestätigung erhalten.


22.02.2019 | 10:09
von ReclaBoxler-3689811 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


16.03.2019 | 17:45
von ReclaBoxler-3689811 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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