Durch BEV Insolvenz gelöste Beschwerde. | 112 Views | 31.01.2019 | 14:22 Uhr
geschrieben von Olaf Kunze

BEV Insolvenz (München)

Kündigung wird nicht bestätigt

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 945300

Guten Tag
Leider kommt keine Kündigungsbestätigung, obwohl ich rechtzeitig per E-Mail und Fax gekündigt habe. Der neue Anbieter bekommt immer wieder den Hinweis, der Vertrag besteht ungekündigt.

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Meine Forderung an BEV Insolvenz: Bestätigung der Kündigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
31.01.2019 | 14:22
Firmen-Antwort von: BEV Insolvenz
Abteilung: User-Support

Liebe/r User/in von ReclaBox, liebe BEV-Geschädigte,

wie wir alle heute früh aus der Presse erfahren haben, hat die BEV bereits am 29.01.2019 einen Insolvenzantrag gestellt. Die Gerichtssprecherin verkündete:

"Zur Sicherung des Vermögens der Firma vor nachteiligen Veränderungen wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. "

Aus diesem Grund haben wir alle bis dato noch nicht veröffentlichten Beschwerden zur BEV, die bis gestern 23:59 h bei uns eingegangen sind, im Schnellverfahren veröffentlicht.

Die seit heute eingegangen Beschwerden werden wir unter BEV Insolvenz veröffentlichen und bitten Sie alle höflichst, keine weiteren Beschwerden mehr zur BEV bei uns einzureichen.

Die Beschwerden werden von der BEV nicht mehr beantwortet, die offenen Forderungen, die jeder einzelne Kunde hat, können nur noch im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden, insofern bringt Ihnen die Beschwerde auf ReclaBox zum jetzigen Zeitpunkt nichts mehr und auch für uns bedeuten Beschwerden viel Arbeit ohne eine erfolgreiche Lösung der Beschwerde erzielen zu können.

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und Verständnis,

mit freundliche Grüßen

ReclaBox Support Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


31.01.2019 | 20:40
von Gerhard | Regelverstoß melden
Wichtig für alle BEV-Betroffenen ist es jetzt:

1. Den aktuellen Zählerstand festhalten. Am besten mit Foto

2. Den aktuellen Zählerstand an die BEV, bzw. dem Insolvenzverwalter schicken. Das ist Wichtig, damit die Kosten vor Insolvenz, und nach Insolvenz korrekt berechnet werden können. Ansonsten wird geschätzt, was im Einzelfall, insbesondere bei schwankenden Verbrauch, für Sie ungünstig sein kann.

3. Ganz Wichtig, den Zählerstand unbedingt auch an den Netzbetreiber senden.

Für den Fall, das der Insolvenzverwalter den Vertrag demnächst auflösen sollte, wieder unbedingt Zählerstand festhalten und an BEV und Netztbetreiber senden.

18.03.2019 | 07:17
von Olaf Kunze gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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