Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 193 Views | 08.03.2019 | 15:33 Uhr
geschrieben von Markus Gerhardt

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

CHECK24 verweigert Cashback Zahlung für Telekom Mobilfunkvertrag

Bestell-/Kundennummer: 25279768

Ich habe am 09.09.2018 über CHECK24 einen Telekom Magenta Mobil M Tarif abgeschlossen. In diesem Zusammenhang war die Grundlage für den Abschluss über CHECK24, dass damit ein Cashback in Höhe von 30,00 € zugesichert wurde.

SCHLAGWORTE

Anspruch auf diese 30,00 € besteht, sobald das Vertragsverhältnis mit der Telekom zustande kommt.

Nachdem ich die Telekom-SIM Karte erhalten habe, und meine Rufnummer durch die Telekom von meinem bisherigen Mobilfunkanbieter 1&1 übernommen worden ist, erhielt ich immer noch kein Cashback gutgeschrieben. Daraufhin wurde durch mich am 24.12.2018 bei CHECK24 angefragt, ob Sie mir nicht mal meine Gutschrift zukommen lassen wollen.

Antwort durch CHECK24:

"Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Auszahlung des Gutscheinbetrages erfolgt, wenn das Zustandekommen des übermittelten Auftrags nachhaltig sichergestellt ist. Der Zeitraum bis zur Auszahlung kann je nach gewähltem Mobilfunkanbieter und Vertragsbeginn variieren. CHECK24 hat darauf keinen Einfluss. Eine finale Rückmeldung über den Status erfolgt spätestens 16 Wochen nach Aktivierung Ihrer Bestellung. "

Nachdem ich dann bis zum 19.02.2019 immer noch keine weitere Rückmeldung erhalten habe, dachte ich mir, man könnte ja nochmal nachfragen:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich bisher immer noch keine Auszahlung des Gutscheinbetrages in Höhe von 30,00€ erhalten. Wie Sie mir am 27.12.2018 geschrieben haben, kann dieser Prozess eine Weile dauern. Jedoch denke ich, dass es doch jetzt so langsam an der Zeit sein sollte, dass die Gutschrift erfolgt. Bitte gucken Sie sich doch noch einmal an, woran es hier ggf. hapert. "

Rückmeldung durch CHECK24 am 19.02.2019:

"Sehr geehrter Herr Gerhardt,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu Ihrem Mobilfunk-Auftrag bei CHECK24.

Wir haben die Information erhalten, dass der Auftrag bei Ihrem Anbieter storniert ist. Bitte senden Sie uns zwecks Reklamation eine aktuelle Rechnung zu. "

Diese Unterstellung grenzt schon an eine absolute Frechheit und sollte geahndet werden. Aber naja, wenn die Unternehmen schon nicht die Unterlagen der Kunden haben, ich habe ja zum Glück Ordnung in meinen Daten und Aufzeichnungen. Daher wurden die geforderten Informationen am 19.02.2019 für CHECK24 zur Verfügung gestellt:

"

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Der Auftrag wurde beim Anbieter natürlich nicht storniert, und der Vertrag ist bei der Telekom aktiv. Sonst würde ich mich natürlich auch nicht bei Ihnen mit meinem Problem melden.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Im Anhang an diese E-Mail finden Sie die geforderten Dokumente, welche dies auch dokumentieren.

"

Am 20.02.2019 dann direkt die nächste irrwitzige Rückmeldung durch CHECK24:

"

Vielen Dank für Ihre Unterstützung zur Klärung Ihrer Reklamation.

Ihr Anliegen haben wir an die zuständige Stelle weitergeleitet. Sobald wir eine Rückantwort erhalten, melden wir uns umgehend bei Ihnen. Um eine schnellstmögliche Klärung garantieren zu können, teilen Sie uns bitte noch eine gültige Rückrufnummer mit.
Sollte sich Ihr Anliegen in der Zwischenzeit geklärt haben, freuen wir uns über eine kurze Rückmeldung von Ihnen.

Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

"

Ach meine Rückrufnummer wurde natürlich sofort an CHECK24 übermittelt. Warum auch immer man diese haben wollte, bleibt mir schleierhaft, da diese ja auch in meinen Vertragsunterlagen steht. Und warum fordert man denn eine Rückrufnummer, wenn man dann nicht mal anruft und einen aktuellen Stand abgibt?

Am 21.02.2019 dann wieder die nächste Rückmeldung durch CHECK24 per E-Mail (obwohl ja jetzt meine Rufnummer bekannt ist ;-):

"

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir bedauern sehr, dass wir Ihnen den Gutschein bisher nicht auszahlen konnten.
Leider haben wir bis zum heutigen Zeitpunkt Ihren Auftrag nicht bestätigt bekommen.

Die Bestätigung durch den Anbieter ist allerdings Voraussetzung für die Auszahlung des Gutscheins. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf die Rückmeldung des Anbieters warten müssen.

Wir haben Ihren Auftrag aber bereits reklamiert und erwarten in Kürze Feedback. Sobald wir eine Rückmeldung von Ihrem Anbieter erhalten haben, informieren wir Sie unverzüglich.

In der Zwischenzeit bitten wir Sie noch um etwas Geduld. "

So Leute, was stimmt denn jetzt eigentlich bei Euch nicht? Mir sieht es so aus, dass hier einer die Schuld auf den anderen schiebt.

Aber Liebes CHECK24 Unternehmen, habt Ihr es wirklich nötig, bei Eurer Unternehmensgröße, Euch hinter einem Unternehmen wie der Telekom zu verstecken?

Ich denke, diesen Fall kann man auch noch viel größer Aufziehen, als hier eine kleine Beschwerde zu schreiben. Hier geht es um Abzocke. Führt Euch das mal vor Augen.

Also. Ich warte auf eine Reaktion. Oder der Fall wird weiter eskaliert.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Auszahlung des Cashbacks in Höhe von 30,00 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.03.2019 | 15:33
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Herr Gerhardt,

leider haben wir Sie telefonisch nicht erreichen können.

Wir haben eine gute Nachricht für Sie. Die Auszahlung Ihres Gutscheins in Höhe von 30,00€ erfolgt mit dem nächsten Zahlungslauf, spätestens innerhalb von 14 Tagen wird dies auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Wir danken für Ihre Geduld und stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

Beste Grüße

CHECK24

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Kommentare und Trackbacks (1)


21.03.2019 | 22:55
von Markus Gerhardt gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Aus Kulanz wurden die 30 Euro gutgeschrieben.




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