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120 Views | 05.04.2019 | 11:04 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4758121
Ich hatte für einige Jahre zwei PKWs bei der VHV versichert. Der zuletzt angeschaffte Wagen wurde in derselben SF Klasse eingestuft, wie der alte. Der ältere Wagen wurde nach einigen Jahren abgemeldet und verkauft.
Nach einem Versicherungswechsel weigert sich die VHV den SF zu übertragen. Sie behauptet, die Anrechnung beider Verträge sei nur aus Kulanzgründen geschehen. Damit soll in schamloser Art und Weise ein Wechsel der Versicherung "bestraft" werden.
Der Fall wird die Bundesaufsicht d. Versicherungswesens beschäftigen.
VHV kann ich nicht weiterempfehlen.
Meine Forderung an VHV Allgemeine Versicherung AG:
Anrechnung der SF Rabatte
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