Immergrün Energie (Köln)
Vertragsbeginn vor Lieferbeginn
Bestell-/Kundennummer: G21803015110
Immergrün verweigert Kündigung, weil die Frist nicht eingehalten sei
Ich habe am 20.03.2018 eine Vertragsbestätigung der Immergrün erhalten für Gasversorgung. Der explizit aufgeführte Beginn der Belieferung war der 15.05.2019. Am 10.03.2019 habe ich einen neuen Versorger beauftragt, in meinem Namen den bestehenden Vertrag fristgerecht zum Ablauf der 12 Monate Belieferung zu kündigen. Zweimal wurde dies verweigert - zunächst mit der Begründung, die Zählernummer sei nicht korrekt, dann mit anderen fadenscheinigen Argumenten.
Ein Anruf bei der Immergrün ergab, dass man von einem Vertragsbeginn mit Eingang der Vertragsbestätigung ausgehe. Dies steht auch in den AGB, allerdings ist dies aus meiner Sicht aus folgenden Gründen ungültig:
1.) Weder auf der Auftrags- noch der Vertragsbestätigung wird ein Vertragsbeginn genannt, der vom Versorgungsbeginn abweicht.
2.) Insofern muss ich als Kunde davon ausgehen, dass beide Ereignisse zusammenfallen, es ist also unerwartet und hätte somit eindeutig gekennzeichnet sein müssen.
3.) Abschnitt 1/5 der AGB verbietet mir als Kunde den Bezug von Gas/Strom durch einen anderen Lieferanten während der Laufzeit des Vertrages. Dies ist höchst widersprüchlich zu der Annahme, der Vertrag würde mit Zusendung der Vertragsbestätigung laufen. Faktisch hätte ich in den folgenden Wochen bis zum Lieferbeginn kein Gas beziehen dürfen. Diese Widersprüchlichkeit der AGB darf für mich als Kunde nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
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4.) Die Komplette Kalkulation des Preises kann unter den von Immergrün angenommen Bedingungen nicht erfüllt werden. Es wird ein effektiver monatlicher Preis angezeigt, der sich aus Arbeitspreis, Verbrauchspreis, einem 15% Neukundenbonus auf die ersten 12 Monate und einen 60,00 € Sofortbonus zusammensetzt. Der Neukundenbonus wird aber erst nach einer Belieferung von 12 Monaten ausgezahlt. Daraus ergeben sich 2 Ungereimtheiten:
a) Kündige ich den Vertrag zum angeblichen Ablauf des Vertrages, bekomme ich den Neukundenbonus nicht. Ich muss also ein weiteres Jahr gebunden bleiben, um in den Genuss dieses Bonus zu kommen. Damit wäre es aber kein Neukundenbonus mehr, sondern eine Falle, den Kunden zu binden.
b) Der Neukundenbonus würde damit nur bis zum 20.03.2019 gewährt (12 Monate ab angeblichem Vertragsbeginn), so dass ich nicht - wie berechnet - für 12 Monate von diesem Bonus profitieren würde. Die gesamte Kalkulation ist damit hinfällig und nicht transparent.
18.04.2019 | 15:51
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Herr Fuchs,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung