AXA Versicherung AG (Köln)
PKV => Verstoß gegen VVG §14 Abs. 2
Bestell-/Kundennummer: 4932029850
Eingereichte Kostenbelege werden nicht bearbeitet
Am 16.03.2019 über My AXA elektronisch Kostenbeleg eingereicht. Bis heute (07.05.2019) keine Reaktion geschweige denn Kostenerstattung seitens AXA.
Am 26.04.2019 dazu Hotline angerufen: Kostenbeleg sei bei Sachbearbeiterin, sollte spätestens kommende Woche bearbeitet sein. Außerdem Verweis auf Beschwerdemöglichkeit per E-Mail.
Am 26.04.2019 E-Mail an AXA Customer Care geschrieben. Außer automatischer Eingangsbestätigung mit dem netten Hinweis um ein wenig Geduld ebenfalls bis heute keine Antwort erhalten.
Dies ist ein klarer Verstoß gegen VVG § 14 Abs. 2, nachdem eine Kostenerstattung innerhalb von 4 Wochen zu erfolgen hat, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
Mit dem Kostenbeleg liegen alle notwendigen Unterlagen seit dem 16.03.2019 vor. Deshalb fordere ich neben der normalen Kostenerstattung noch Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem aktuellen Basiszinssatz.
10.05.2019 | 14:25
Abteilung: Kundenservice
Guten Tag Herr Hamleh,
es tut uns leid, dass die Bearbeitung sich so lange hinzieht.
Wir haben alle Unterlagen an unser zentrales Beschwerdemanagement weitergeleitet. Die Kollegen werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Beste Grüße aus Köln, Ihr AXA Feedback-Team
Seit heute (13.05.2019) ist dann auch noch die MyAXA-Seite down, obwohl die Wartungsarbeiten übers Wochenende abgeschlossen werden sollten.
Irgendwas stimmt in dem Laden nicht. Das Ganze erinnert mich stark an Firmen, die dann in Insolvenz gingen.
Allerdings habe ich noch nichts Schriftliches bekommen, so dass ich das im Einzelnen noch nicht nachvollziehen kann.
MyAXA ist auch wieder online.
Es besteht also Hoffnung.
ABER:
- keine Verzugszinsen erhalten
- ein zentrales Beschwerdemanagement hat sich bis heute nicht mit mir in Verbindung gesetzt.
- auch sonst keine Entschuldigung / Erklärung für diese Bearbeitungszeit von fast 8 Wochen.
Somit ist diese Beschwerde für mich weiterhin ungelöst und es bleibt bei meiner Forderung nach Bezahlung von Verzugszinsen.