Durch AXA Versicherung gelöste Beschwerde. | 295 Views | 11.04.2019 | 20:51 Uhr
geschrieben von E. C.

AXA Versicherung AG (Köln)

Keine Erstattung durch AXA

AXA Krankenversicherung kassiert gern Beiträge aber die Kosten übernimmt sie nicht

Ich hatte vor kurzem eine akute Bauchspeicheldrüsenentzündung und kam per Rettungswagen in Krankenhaus, dort lag dann erst einmal. Im Krankenhaus hat mir der Oberarzt das Enzym KREON verschrieben, welches ich dort im Krankenhaus auch dreimal am Tag bekommen habe.

SCHLAGWORTE

Am Tag der Entlassung hat mir der Oberarzt sowie der zuständige Stationsarzt auch das Medikament dringend empfohlen. Es hieß auch, dass die Krankenkasse das bei mir auch bezahlen wird. Ich ging dann zwei Tage später zu meiner Hausärztin. Sie hat mir das Medikament KREON auch dringend empfohlen und auch per Rezept verschrieben. Nun habe ich das meiner privaten Krankenkasse AXA eingereicht. Die wollen mir das nicht erstatten, weil sie es nicht für medizinisch notwendig sehen. Ich dachte echt, ich falle vom Hocker. Jeden Monat über 400,00 Euro Beiträge nehmen sie von mir aber wenn es darum geht, etwas zu erstatten, dann stellen die sich quer.

Ich habe überall gelesen, dass KREON erstattet werden muss, wenn es medizinisch notwendig ist. Wenn mir im Krankenhaus der Oberarzt sagt, dass das von der Kasse bezahlt wird, dann wird er auch wissen, dass es medizinisch notwendig ist. Außerdem hat mir das meine Hausärztin auch verschrieben und es als notwendig angesehen.

Ich habe glücklicherweise eine Rechtsschutz (zum Glück nicht bei der AXA). Ich werde das jetzt mit einem Anwalt klären müssen. Was macht die AXA da.

Bei der nächsten Beitragserhöhung werde ich zu einer anderen Krankenkasse wechseln und meine Altersrückstände dorthin rüber ziehen, wenn die nicht einlenken.

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Meine Forderung an AXA Versicherung AG: Kosten sollen erstattet werden


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.04.2019 | 10:13
Firmen-Antwort von: AXA Versicherung AG
Abteilung: Social Media

Guten Tag,

lassen Sie uns einen Blick auf den Vorgang werfen?

Wir hören gern bei unseren Kollegen aus der Fachabteilung nach, warum es zu dieser Ablehnung gekommen ist. Dazu benötigen wir Ihre Kontaktdaten und die entsprechende Versicherungsnummer. Unsere E-Mail Adresse lautet dialog spider monkey axa.de. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen!

Bitte nutzen Sie zur sicheren Übermittlung Ihrer persönlicher Daten alternativ auch gerne unser Kontaktformular und wählen als Betreff ausschließlich „Sonstiges" aus: https://bit.ly/2G8xuck.

Bitte beziehen Sie sich zur besseren Zuordnung auf 'ReclaBox'.

Beste Grüße aus Köln, Ihr AXA-Feedback Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


10.05.2019 | 06:15
von E. C. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sie erstatten mir das Arzneimittel für 3 Monate.




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